für musikalische Zwecke
Daten angezeigt aus Sitzung: 25. Sitzung des Gemeinderates, 31.03.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 25. Sitzung des Gemeinderates | 31.03.2016 | ö | 6.1 |
Beschluss
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass Herrn Bernhard Hobelsberger, Dorfplatz 18, 94545 Hohenau die Sporthalle Hohenau für musikalische Zwecke am 09.04.2016 und 12.11.2016 zu den Bedingungen der Hallenordnung
zur Verfügung gestellt wird. Die Hallengebühr beträgt pro Veranstaltung 400 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2016 10:00 Uhr