Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunn a.Lusen
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Bauausschusses, 18.05.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a) das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b) für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c) die Schneeräumung vom Hauseigentümer durchgeführt und nicht von der Gemeinde Hohenau sichergestellt wird. Der anwesende Zuhörer, Berger Stefan, ist mit dieser Auflage einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2019 11:05 Uhr