Bestellung des ersten und zweiten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2020 ö 14

Beschluss 1

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass der Erste Bürgermeister Josef Gais gem. § 2 Abs. 3 AVPStG zum Eheschließungsstandesbeamten der Gemeinde Hohenau bestellt wird, das heißt sowohl Eheschließungen vornehmen als auch Lebenspartnerschaften begründen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass der Zweite Bürgermeister Klaus Schuster gem. § 2 Abs. 3 AVPStG zum Eheschließungsstandesbeamten der Gemeinde Hohenau bestellt wird, das heißt sowohl Eheschließungen vornehmen als auch Lebenspartnerschaften begründen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2020 08:43 Uhr