Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bauausschusses, 16.09.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Kreisbaumeisterin Dipl.-Ing. Marlene Altenkamp, SG 41 vom 27.07.2020
Von Seiten der Kreisbaumeisterin Dipl.-Ing. Marlene Altenkamp werden keine Einwände aus stadt- und regionalplanerischer Sicht gegenüber der Ergänzungssatzung „Raimundsreut Süd-Ost“ vorgebracht. Der Hinweis, dass ein besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung des Übergangs in die freie Landschaft gelegt werden sollte, wird zur Kenntnis genommen.
Durch die in der Satzung bereits vorgesehene Pflanzung von 6 Obstbäumen im Übergang zur freien Landschaft (Ausgleichsmaßnahme) wird diese Anforderung entsprechend erfüllt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Technischer Umweltschutz vom 24.06.2020
Die Hinweise zum Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Gemeinde Hohenau ist die geplante Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit darüber liegender Wohnung nicht mit relevanten Schallemissionen verbunden. In der Begründung zur Ergänzungssatzung wird außerdem darauf hingewiesen, dass aufgrund der gegendtypischen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen mit periodisch auftretenden Geräusch-, Geruchs- und Staubemissionen zu rechnen ist und dass diese von den künftigen Bewohnern des im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung gelegenen Baugrundstücks zu dulden sind.
Eine Änderung der Satzung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 3
Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Untere Naturschutzbehörde vom 22.07.2020
Der Hinweis auf die Lage des Baufensters innerhalb des Wiesenbrütergebietes „Schönbrunn VI“ wird zur Kenntnis genommen. Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wird der Eingriff als nicht erheblich angesehen und der Satzung wird zugestimmt. In der Begründung zur Ergänzungssatzung „Raimundsreut Süd-Ost“ wird bereits auf die Lage innerhalb der Wiesenbrüterkulisse hingewiesen.
Eine Änderung der Satzung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 4
Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Kreiseigener Tiefbau vom 06.07.2020
Der Hinweis, dass eventuell notwendige Schallschutzmaßnahmen einschl. Lärmberechnungen auf Kosten des Bauwerbers durchzuführen sind, wird zur Kenntnis genommen.
Aus Sicht der Gemeinde Hohenau ist im vorliegenden Fall keine Lärmproblematik im Zusammenhang mit der Kreisstraße FRG 44 gegeben, da das Baufenster einen Abstand von über 30 m zur Kreisstraße aufweist und zudem von dem zwischen Baufeld und Straße liegenden Bestandsgebäude Haus-Nr. 58 mit Garage weitgehend abgeschirmt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2022 13:10 Uhr