Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bauausschusses, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 2.1

Beschluss 1

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Untere Bauaufsichtsbehörde vom 27.07.2020
Die Anregungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde werden zur Kenntnis genommen. Eine Festsetzung von Baufenstern und Nutzungsvorgaben wird von Seiten der Gemeinde Hohenau nicht für notwendig erachtet. Eine Entwicklung von innen nach außen ist gegeben, da östlich der Einfahrt Fl.St.Nr. 1172 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen, eine Ausstellungshalle als Betriebserweiterung für die bestehende Schreinerei geplant ist. Die Ausstellungshalle soll sinnvollerweise in direkter räumlicher Benachbarung zur bestehenden Schreinerei angeordnet werden. Das Betriebsleiter-Wohnhaus für den landwirtschaftlichen Betrieb ist östlich der Ausstellungshalle an der Zufahrt zum nördlich gelegenen Stallgebäude vorgesehen. 
An der Ergänzungssatzung in der Fassung vom 27.05.2020 wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Kreisbaumeisterin Dipl.-Ing. Marlene Altenkamp, SG 41 vom 27.07.2020
Die Anregungen von Seiten der Kreisbaumeisterin Dipl.-Ing. Marlene Altenkamp werden zur Kenntnis genommen. An der Ergänzungssatzung in Fassung vom 27.05.2020 wird jedoch festgehalten, da die einbezogenen Flächen aus Sicht der Gemeinde Hohenau durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind und durch die geplante Bebauung (Ausstellungshalle im Südwesten, Betriebsleiter-Wohnhaus im Südosten) eine Entwicklung von innen nach außen gewährleistet ist.Der Hinweis, dass ein besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung des Übergangs in die freie Landschaft gelegt werden sollte, wird zur Kenntnis genommen. 
Die in der Satzung als Ausgleichsmaßnahme vorgesehene Pflanzung von Obstbäumen ist geeignet, eine entsprechende Eingrünung der Baufelder zur freien Landschaft hin zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Technischer Umweltschutz vom 27.07.2020
Die Hinweise zum Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen. 
Aus Sicht der Gemeinde Hohenau sind aufgrund der geplanten Errichtung einer Ausstellungshalle als Ergänzung zu dem bestehenden Schreinereibetrieb sowie die Errichtung eines Betriebsleiter-Wohnhauses keine relevanten Schallemissionen zu erwarten. Im Falle anderen Vorhabens bezogener Betriebsnutzungen sind entsprechende Nachweise im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorzulegen. 
Änderungen an der Satzung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stellungnahme Regierung von Niederbayern vom 29.07.2020
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenau ist weitgehend abgeschlossen.
Die im Rahmen dieser Ergänzungssatzung in den Innenbereich einbezogenen Flächen sind aus Sicht der Gemeinde Hohenau durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt. Außerdem ist durch die geplante Bebauung (Ausstellungshalle im Südwesten, Betriebsleiter-Wohnhaus im Südosten) eine Entwicklung von innen nach außen gewährleistet. 
An der Ergänzungssatzung in der Fassung vom 27.05.2020 wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 13:10 Uhr