N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G
DER
G E M E I N D E H O H E N A U
Landkreis Freyung-Grafenau
für das HHJ 2020
Auf Grund des Art. 68 Abs.1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenau folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird von 950.000,00 € um 750.000,00 € erhöht und damit
auf 1.700.000,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft. Die anderen Punkte der Haushaltssatzung für das HHJ 2020 bleiben unberührt.
Gemeinde Hohenau
24.09.2020
Josef Gais
Erster Bürgermeister
Begründung zur Nachtragshaushaltssatzung
Stellenplan:
Der Stellenplan wurde aufgrund Neueinstellungen geändert. Der Ansatz der Personalkosten wird jedoch dadurch nicht überschritten.
Kassenkredite:
Aufgrund der Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie können die Höchstbeträge nach Art. 73 Abs. 2 GO überschritten werden. Die Gemeinde Hohenau hat eine Verschiebung der größeren Baumaßnahmen hinnehmen müssen, wodurch große Einnahmen (Zuwendungen) erst zu Ende des Haushaltsjahres eingenommen werden. Dadurch kommt es zu einem kurzfristigen Liquiditätsengpass. Eine sofortige Rückführung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach Art. 73 Abs. 2 GO (1/6 der im VwHh veranschlagten Einnahmen) sei für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant.