Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
Daten angezeigt aus Sitzung: 25. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 25. Sitzung des Gemeinderates | 29.09.2022 | ö | 3 |
Beschluss
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht mit dem von der Verwaltung erarbeiteten Satzungsentwurf für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Einverständnis.
Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen werden nicht veranlagt.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für die Wohnung
für die ersten 50 m² Wohnfläche 4,00 EUR/m²
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.10.2022 07:01 Uhr