Neubau einer Garage auf dem Grundstück mit der FlNr. 479/11 der Gemarkung Hohenfels (Parsberger Straße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Garage an sein bestehendes Wohngebäude. Das Vorhaben soll als Pultdach errichtet werden. Da die Grundfläche der Garage über 50 m² bemisst, kann das Objekt auch nicht mehr als verfahrensfreies Vorhaben gewährt werden. 
Nach Durchsicht der Unterlagen ist die Erschließung des Grundstücks gesichert. Bei Anschluss der Garage an die gemeindliche Entwässerungsanlage ist ein entsprechender Nachweis vor Baubeginn einzureichen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles des Marktes Hohenfels und unterliegt der Baugenehmigungspflicht nach Art. 55 ff BayBO i.V.m § 34 BauGB. Das Gebiet ist laut Flächennutzungsplan des Marktes Hohenfels dem Dorfgebiet (MD) zuzuordnen.

Die Nachbarsunterschriften liegen nicht vor. 

Nach Meinung der Verwaltung ist das o.g. Vorhaben städtebaulich vertretbar und kann somit gewährt werden.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat befürwortet den Antrag hinsichtlich des Neubaus einer Garage auf dem Grundstück mit der FlNr. 479/11 der Gemarkung Hohenfels. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 15:13 Uhr