Gemeindliche Wasserversorgung - Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Rückwirkungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12/2023. Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12/2023. Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenlinden hat Kenntnis vom Inhalt des Entwurfs der 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenlinden. 
Der Gemeinderat Hohenlinden erlässt aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
3. Änderungssatzung zur Beitrags -und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenlinden
§ 1 
(Gebührenregelung zur Änderung von § 9a Grundgebühr, § 10 Einleitungsgebühr und § 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung)
  1. Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2024 wird eine Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
bis 2,5 Qn        92,03 €
bis 6,0 Qn        138,05 €
bis 10,0 Qn        184,07 €
über 10,0 Qn        230,08 €
zu Grunde gelegt.
  1. Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2024 wird eine Gebühr in Höhe von 0,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers zugrunde gelegt. 
  2. Die endgültige Gebührenhöhe wird im Laufe des 1. Halbjahres 2024 ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt. 

§ 2
(Inkrafttreten)
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 07:56 Uhr