Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG); Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Daten angezeigt aus Sitzung: 1/2024. Sitzung des Gemeinderates, 29.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 1/2024. Sitzung des Gemeinderates | 29.01.2024 | ö | Beschließend | 14 |
Beschluss
Der Gemeinderat Hohenlinden hat Kenntnis vom Inhalt der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.
Der Gemeinderat Hohenlinden erlässt gemäß Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.02.2024 07:34 Uhr