Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 - Sondergebiet Hackschnitzelservice- und Transporte; hier: Behandlung der Stellungnahmen im Verfahren gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3/2024. Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 25.03.2024 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge an und macht sich diese zu Eigen. 
Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33 „Sondergebiet Hackschnitzelservice und Transporte“ anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vor-gebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 33 „Sondergebiet Hackschnitzelservice und Transporte“ in der Fassung vom 25.03.2024 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2024 09:06 Uhr