9. Änderung des Flächennutzungsplans - Neubau Kinderhaus; Behandlung der Stellungnahmen im Verfahren gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11/2024. Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11/2024. Sitzung des Gemeinderates 25.11.2024 ö Beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge an und macht sich diese zu Eigen. 
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, sowie Bürgern die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der geänderte Entwurf inklusive Begründung und Umweltbericht der 9. Änderung des Flächennutzungsplans - Neubau Kinderhaus wird entsprechend der vorherigen Beschlussfassungen in der abschließenden Planfassung vom 25.11.2024 durch Beschluss festgestellt (Feststellungsbeschluss). 
Die 9.Änderung des Flächennutzungsplans ist dem Landratsamt Ebersberg zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.12.2024 09:58 Uhr