Gemeindliche Wasserversorgung - Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Rückwirkungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
12/2023. Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat Hohenlinden hat Kenntnis vom Inhalt des Entwurfs der 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenlinden.
Der Gemeinderat Hohenlinden erlässt aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
3. Änderungssatzung zur Beitrags -und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenlinden
§ 1
(Gebührenregelung zur Änderung von § 9a Grundgebühr, § 10 Einleitungsgebühr und § 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung)
- Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2024 wird eine Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
bis 2,5 Qn 92,03 €
bis 6,0 Qn 138,05 €
bis 10,0 Qn 184,07 €
über 10,0 Qn 230,08 €
zu Grunde gelegt.
- Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2024 wird eine Gebühr in Höhe von 0,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers zugrunde gelegt.
- Die endgültige Gebührenhöhe wird im Laufe des 1. Halbjahres 2024 ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt.
§ 2
(Inkrafttreten)
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2024 07:56 Uhr