Kindertagesstätten - Bedarfsfeststellung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 4 BayKiBiG soll eine regelmäßige Fortschreibung der Bedarfsplanung von der Gemeinde durchgeführt werden. Die letzte Bedarfsfeststellung der Gemeinde war im Jahr 2020. Die letzte Bedürfnisermittlung anhand von Elternfragebögen erfolgte durch das Kreisjugendamt im Jahr 2019.
Die Fortschreibung sollte laut BayKiBiG im 3-jährigen Turnus erfolgen. Bei der letzten Bedarfsfeststellung wurde die Notwendigkeit einer zweiten Kinderkrippe ermittelt, welche zwischenzeitlich in Schmatzhausen errichtet wurde und im Oktober 2023 in Betrieb gegangen ist. 
Durch die Verwaltung wurde nun eine aktuelle Bedarfsfeststellung durchgeführt, welche Bestandteil der Sitzungsniederschrift ist.

Beschluss

Kindergarten Gänseblümchen
Aufgrund der hohen Geburtenzahlen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 decken die 145 Plätze im Kindergarten den derzeitigen Bedarf an Kindergartenplätzen nicht ab. Eine Erweiterung des Kindergartens ist nicht mehr möglich. Um den Rechtsanspruch aller Kinder decken zu können, wird in den nächsten zwei bis drei Jahren - wie bereits im Kita-Jahr 2023/2024 - allen Kindern, die unterjährig drei Jahre alt werden, ein Krippenplatz angeboten. Die Kinder können dann ein Jahr später im Kindergarten aufgenommen werden. Alternativ kann auch eine Kindergartengruppe in die Krippe Zwergenland ausgelagert werden. 

Die weitere Entwicklung ist rechtzeitig im Auge zu behalten. Deshalb wird die Verwaltung bereits im nächsten Jahr eine weitere Bedarfserhebung durchführen, nicht erst im 3-jährigen Rhythmus.  

Der Gemeinderat beschließt zu der Bedarfsplanung, dass für die Kinder ab 3 Jahren bis 6 Jahren im gemeindlichen Kindergarten in Hohenthann die vorhandenen 145 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt werden. Nicht ausreichende Kindergartenplätze werden über das Angebot in den beiden Kinderkrippen abgedeckt. Die Entwicklung der Geburtenzahlen ist genau im Auge zu behalten. 

Kinderkrippen Zwergenland und Glückskäfer 
Da der Betreuungsbedarf speziell für die unter 3-Jährigen bei vielen Familien in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, wurde bei der letzten Bedarfserhebung im Oktober 2020 ein höherer Bedarf an Krippenplätzen festgestellt. Die Gemeinde hat deshalb eine zweigruppige Kinderkrippe für insgesamt 24 Kinder im Ortsteil Schmatzhausen errichtet, die im Oktober 2023 mit einer Gruppe (12 Kinder) in Betrieb gegangen ist. 

Der Gemeinderat beschließt, dass die 40 Krippenplätze in der Krippe Zwergenland sowie die 24 Krippenplätze in der Krippe Glückskäfer den Bedarf ausreichend abdecken. 

Hort Hohenthann
Die 65 Plätze im Hort decken den Bedarf in der Gemeinde Hohenthann derzeit ausreichend. Bedenken muss man, dass ab 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt wird. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Je nachdem, was im Rahmen der Ganztagsschule von der Schule selbst abgedeckt werden kann, können sich die Bedarfszahlen dann schnell erhöhen. Dies ist im Auge zu behalten.
 
Der Gemeinderat beschließt, dass die 65 anerkannten Plätze den Bedarf für den Hort abdecken.

Waldkindergarten Hohenthann
Der Waldkindergarten weist 20 Plätze auf, die jedes Jahr komplett belegt sind. Die ursprüngliche Betriebserlaubnis für 25 Plätze wird von Seiten des Kreisjugendamtes nicht mehr genehmigt. Wenn mehr Kinder aufgenommen werden sollen, müsste der Waldkindergarten auf zwei Gruppen erweitert werden, was natürlich auch mehr Personal erfordert. Dies ist bis dato nicht vorgesehen. Die vorhandenen 20 Plätze werden als Bedarf anerkannt. 

Der Gemeinderat beschließt, dass für die Kinder ab 3 Jahren bis 6 Jahren im Waldkindergarten Hohenthann die bestehenden 20 Plätze erforderlich sind und damit anerkannt werden.

Fortschreibung Bedarfsplanung
Der Gemeinderat beschließt abschließend, dass die örtliche Bedarfsplanung der Gemeinde Hohenthann im Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entsprechend der vorgenannten Beschlüsse fortgeschrieben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2024 08:06 Uhr