Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 775, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Bauherren stellen Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 775, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall.
Für das alte Wohnhaus mit Nebengebäude wurde am 27.07.2023 eine Beseitigungsanzeige beim Landratsamt Landshut eingereicht. Der Neubau soll als Ersatzbau errichtet werden. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 
Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2024 08:04 Uhr