Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnhaus und Garagen auf Fl.Nr. 89/3, Gemarkung Schmatzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Sohn des Grundstückseigentümers stellt Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnhaus und Garagen auf der Fl.Nr. 89/3, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Elektroinstallationsbetriebes mit Betriebsleiterwohnhaus. Eine Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen liegt dem Vorbescheid bei. 
Es ist geplant, ein Betriebsleiterwohnhaus mit den Maßen 14,24 m x 8,99 m sowie ein Bürogebäude mit Garagen mit den Maßen 14,49 m  x 5,99 m und 8,25 m x 5,99 m zu errichten.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet Gewerbegebiet mit Beschränkung – zulässig sind nur nichtstörende Betriebe - „Am Marktweg“ in Schmatzhausen.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
  • Wandhöhe der Garage: zulässig: Traufhöhe max. 2,75 m, geplant: Traufhöhe 3,60 m
  • Punkt 0.7.4 Fensterformat: zulässig: verschiedene Fensterformate sind zu vermeiden, geplant: Verwendung auch größerer oder liegender Formate
  • Wandhöhe Haus: zulässig: talseitig max. 6,00 m, geplant: Wandhöhe 7,51 m
  • Baugrenzenüberschreitung im Norden um 35,88 m² (um 2,52 m auf einer Länge von 14,24 m)
Die Abstandsflächen sind zum Nachbarn nach Norden vollumfänglich auf dem Grundstück nachzuweisen. Nach Angaben des Antragstellers fallen die Abstandsflächen nach Osten auf das eigene Grundstück (Fl.Nr. 89/4 der Gem. Schmatzhausen) mit der bestehenden Maschinenhalle. Gemäß derzeitigem Grundbucheintrag handelt es sich bei den Fl.Nrn. 89/3 und 89/4 der Gemarkung Schmatzhausen um zwei verschiedene Grundstückseigentümer.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Die Abstandsflächen sind zum Nachbarn nach Norden hin vollumfänglich nachzuweisen. Die gemäß Antragsunterlagen geplante Zufahrt zum Grundstück ist dinglich zu sichern.
Die Erschließung mit Wasser, Strom und Breitband hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.
Die Gemeinde Hohenthann weist den Antragsteller auf die Notwendigkeit einer Regenwasserpufferanlage (keine Zisterne) hin.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2024 08:20 Uhr