Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Stellplätzen auf Fl.Nr. 320/3, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Stellplätzen auf Ihrem Grundstück Fl.Nr. 320/3, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Nach Art. 58 Abs. 2 BayBO ist die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genehmigungsfrei.
Datenstand vom 10.04.2024 08:20 Uhr