Antrag auf Umnutzung der bestehenden Garage zu einem Büroraum und Neubau einer Schleppgaube auf Fl.Nr. 17/1, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Umnutzung der bestehenden Garage zu einem Büroraum und Neubau einer Schleppgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 17/1, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld. Die Grundfläche des Gebäudes wird gemäß Eingabeplan nicht verändert.
Der Bauherr stellt zudem einen Antrag auf Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Antrag auf Baugenehmigung:
- Die Abstandsfläche der Nutzungsänderung bzw. der Schleppgaube überdeckt sich im Norden geringfügig mit der Abstandsfläche des bestehenden Nebengebäudes. Der Abstand der beiden Gebäude beträgt 4,00 m. Überdeckung 0,00 bis 0,30 cm auf einer Länge von 1,70 m. Gemäß Planungsbüro ist der Brandschutz nach Art. 28 und 30 eingehalten.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 3 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der oben aufgeführten Abweichung zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2024 08:46 Uhr