Änderung des Flächennutzungsplanes Hohenthann durch Deckblatt Nr. 19 im Bereich SO Untergambach II; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Längst vom Architekturbüro Längst & Voerkelius begrüßen.
Herr Längst stellte die eingegangen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Hohenthann billigt den vom Architekturbüro Längst & Voerkelius, Am Kellenbach 21, 84036 Kumhausen ausgearbeiteten Entwurf des Deckblatt Nr. 19 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann im Bereich des „SO Untergambach II“ und die Begründung in der Fassung vom 07.07.2020 mit den vorstehenden beschlossenen Änderungen.
Der Entwurf zum Deckblatt Nr. 1 des FNP der Gemeinde Hohenthann im Bereich des „SO Untergambach II“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 14:40 Uhr