Antrag der Ortsvereine aus Andermannsdorf auf Zuschuss zum Neubau einer Grillhütte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2019 wurde der mit Schreiben vom 02.12.2019 gestellte Antrag auf Zuschuss zum Neubau einer Grillhütte der Ortsvereine aus Andermannsdorf und Eberstall (Burgschützen Eberstall, FFW Andermannsdorf, KLJB Andermannsdorf, Krieger- und Soldatenverein Andermannsdorf, KDFB Andermannsdorf und Laabertaler Stockschützen Andermannsdorf) besprochen.
Die neue Grillhütte soll die bisherige über 30 Jahre alte in die Jahre gekommene Holzhütte ersetzen. Die neue Grillhütte wird durch die Vereinsmitglieder in Eigenleistung erstellt. Die Materialkosten belaufen sich auf rund 16.000 €. Um den verschiedenen Hygienevorschriften in Zukunft zu entsprechen, wird die neue Hütte aus Metall gefertigt. Zudem soll durch entsprechende Fertigung der Transport und Aufbau wesentlich erleichtert werden.
Da die Grillhütte wieder mehreren Vereinen zu Gute kommen wird, bitten die Ortsvereine aus Andermannsdorf und Eberstall daher die Gemeinde Hohenthann um einen angemessenen Zuschuss.
Mit dem aktuellen Schreiben vom 04.06.2020 verwiesen die Ortsvereine nochmals auf den gestellten Antrag und teilten die bereits geleisteten ehrenamtlichen Arbeitsstunden (ca. 1.800) mit.
In den letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 26.05.2020 und 16.06.2020 wurde der Zuschussantrag nochmals diskutiert und vereinbart, dass von Fall zu Fall entschieden wird.

Die Verwaltung schlägt folgenden Zuschuss vor:
  • Einmaliger Zuschuss innerhalb von 5 Jahren in Höhe von 10 % der Materialkosten auf Grundlage der Kostenberechnung, Deckelung bei 1.600 €
  • Vorlage der Rechnungen erforderlich
  • das Ausleihen der Grillhütte an alle gemeindlichen Vereine muss ermöglicht werden

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Antrag auf Zuschuss zum Neubau einer Grillhütte stattgegeben wird. Es wird nach Vorlage der Rechnungen ein einmaliger Zuschuss für einen Zeitraum von 5 Jahren in Höhe von 10 % der Materialkosten, max. 1.600 € gewährt. Das Ausleihen der Grillhütte an alle gemeindlichen Vereine muss ermöglicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 14:40 Uhr