Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2020 ö beschließend 14.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Essenbach
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd Teil III“ (erste Auslegung)
Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) mit insgesamt 27 Parzellen für mindestens 19 Einzelhäuser sowie 4 Einzel- oder Doppelhäuser.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 17.026 m²

  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplans „Schreinerfeld“ mit Deckblatt Nr. 1 (zweite Auslegung)
Änderung der Nutzungsart von Gewerbegebiet mit beschränkter Nutzung (GE m. B.) zu einem Mischgebiet (MI), Änderung der Mindestgrundstücksgröße von 1500 m² auf 800 m² und Änderung GRZ/GFZ von 0,6/1,0 auf 0,5/0,8.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 2.787 m²

  • Gemeinde Neufahrn i.NB
Änderung des Bebauungsplans „Am Niederfeld“ mit Deckblatt Nr. 21 (zweite Auslegung)
Die Fläche von ca. 6.889 m², die nun nicht mehr als Gemeinbedarfsfläche für schulische Zwecke benötigt wird, soll als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a BauGB (Nachverdichtung) als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Dort ist die Errichtung einer altersgerechten Wohnanlage mit Arztpraxis (MVZ) und Nahversorgung beabsichtigt.

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Datenstand vom 29.07.2020 14:40 Uhr