Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd Teil III“ (erste Auslegung)
Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) mit insgesamt 27 Parzellen für mindestens 19 Einzelhäuser sowie 4 Einzel- oder Doppelhäuser.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 17.026 m²
Änderung des Bebauungsplans „Schreinerfeld“ mit Deckblatt Nr. 1 (zweite Auslegung)
Änderung der Nutzungsart von Gewerbegebiet mit beschränkter Nutzung (GE m. B.) zu einem Mischgebiet (MI), Änderung der Mindestgrundstücksgröße von 1500 m² auf 800 m² und Änderung GRZ/GFZ von 0,6/1,0 auf 0,5/0,8.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 2.787 m²
Änderung des Bebauungsplans „Am Niederfeld“ mit Deckblatt Nr. 21 (zweite Auslegung)
Die Fläche von ca. 6.889 m², die nun nicht mehr als Gemeinbedarfsfläche für schulische Zwecke benötigt wird, soll als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a BauGB (Nachverdichtung) als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Dort ist die Errichtung einer altersgerechten Wohnanlage mit Arztpraxis (MVZ) und Nahversorgung beabsichtigt.
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.