Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,60 m auf Fl.Nr. 38/25, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Einfriedung zur Straße, eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,60 m auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 38/25, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ in Bezug auf die Art und Höhe der Einfriedung. Der Doppelstabmattenzaun soll mit einer Höhe von 1,60m zur Straße errichtet werden. Laut Bebauungsplan ist lediglich ein Holzzaun mit senkrechter Lattung und einer Höhe von mind. 1,0 m und max. 1,20 m zulässig.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht beigebracht, da kein Nachbar hiervon betroffen ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ in Bezug auf die Art, nicht aber auf die Höhe der Einfriedung zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt die Entscheidung dem
Antragsteller mitzuteilen und ggfs. lediglich einen positiven Genehmigungsbescheid für die Art der Einfriedung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.08.2020 11:41 Uhr