Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan SO "Solarpark Westlich Schmatzhausen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Schreiner vom Büro MKS Architekten-Ingenieure begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.12.2024 beschlossen, dass ein vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan SO „Solarpark Westlich Schmatzhausen“ aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro MKS Architekten-Ingenieure, Ascha wurde ein Vorentwurf erarbeitet.
Herr Schreiner erläuterte, dass das Plangebiet in zwei Bereiche (West und Ost) aufgeteilt ist. Die Modultische haben eine Breite von 6,5 m und einen Abstand zueinander von 4 m. An der Außenseite wird ein 5 m breiter Grünstreifen mit einer zweireihigen Bepflanzung hergestellt. Somit ist keine externe Ausgleichsfläche erforderlich.
Die Bauhöhe beträgt max. 4,8 m, was durch die Geländeneigung bedingt ist.
Im Bebauungsplan ist ein sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgesetzt. Neben den üblichen Anlagen hierzu werden vorsorglich auch „Anlagen zur Speicherung von Strom“ zugelassen.
Die Grundflächenzahl beträgt max. 0,5, der Mindestabstand der Modultische zum Urgelände beträgt 0,8 m. Die Baugrenze hat einen Abstand von 4 m zum Sicherheitszaun. Der Feldweg mittig hat eine Breite von 4 bis 4,2 m, zudem erfolgt ein beidseitiger Abstand von jeweils einem Meter zur Baugrenze.
Der südliche Feldweg verläuft nicht wie vorgesehen an der Grundstücksgrenze, sondern im Feld. Aufgrund des angrenzenden Waldes und des damit verbundenen Schattenwurfs hat dies jedoch keine Auswirkung auf die Planung.
Es sind nur Strauchbepflanzungen vorgesehen, keine Bäume. Im kommenden Jahr wird ein artenschutzrechtliches Gutachten durchgeführt.
Der Sicherheitszaun (Maschendraht) hat eine max. Höhe von 2,25 m über OK Urgelände mit einem unteren Abstand von 15 cm für Klein- und Kriechtiere. Zusätzlich wird bei der Bepflanzung ein Wildschutzzaun angebracht, um den Anwuchs sicher zu stellen. Dieser wird nach 5 Jahren wieder abgebaut. Wenn gewünscht, können an den Ecken noch Durchschlupföffnungen angebracht werden.
Die Pflege der Pflanzen erfolgt frühestens nach 15 Jahren, die Wiesenflächen sind in den ersten 5 Jahren 3 bis 4 mal pro Jahr zu mähen, danach nur noch 1 bis 2 mal pro Jahr.
Der Rückbau der Anlage hat nach endgültiger Nutzungsaufgabe zu erfolgen.
Das Plangebiet liegt vollständig im geplanten Wasserschutzgebiet. Da hierzu jedoch noch keine weiteren Informationen und Details vorliegen, hat dies vorab keine Auswirkung auf die Planung. Hier ist die Stellungnahme des Wasserzweckverbands abzuwarten.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 03.12.2024 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.
Das Verfahren soll nach § 12 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2024 07:55 Uhr