Antrag auf Vorbescheid Neubau von 4 Einzelhäusern auf Fl.Nr. 75, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid Neubau von 4 Einzelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 75, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die jeweils 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Über die Kostenerstattung der Erschließung wurde mit dem Antragsteller eine Sondervereinbarung abgeschlossen.
Beschluss
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 08:47 Uhr