Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Tektur einer genehmigten Hofbiogasanlage (Lageveränderung) inkl. Leistungserweiterung von 99 auf 150 kW (=Input-, Gasertragserhöhung) auf seinem Grundstück Fl.Nrn. 754 und 755, Gemarkung Türkenfeld in Bibelsbach.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers. Schnittpunkt zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und der Biogasanlage ist: 1. Bei der Gülle bzw. an der Pumpe in der landwirtschaftlich genutzten Güllegrube und 2. Die Fütterung der Anlage bei den Feststoffen.
Es werden alle baulichen Anlagen in Art, Größe, Bauart und Nutzung gleich erstellt wie bereits mit Antrag Nr. AZ43-959-2023 IMMG genehmigt. Sie erhalten aber einen anderen Platz auf dem gleichen Gelände. Das Fahrsilo wird baulich verändert, vergrößert und überdacht (Alt: 44 x 5,4 m nicht überdacht, Wandhöhe 2,5 m; Neu: 30 x 16,75 m überdacht, Firsthöhe 10,24 m, Traufhöhe 8,00 m). Zudem wird mit dem Tekturantrag eine Erhöhung der Gasproduktion der genehmigten Inputmenge bzw. der jährlichen Dauerleistung sowie der installierten Motorleistung angezeigt. Der Betreiber möchte die Leistung seines genehmigten BHKW’s von 99 kW el. auf 150 kW el. erhöhen. Die jährlichen Bemessungsleistung der Anlage steigt ebenfalls auf 150 kW bzw. 391 kW FWL.
Die Biogasanlage dient der Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen. Hierfür werden vor allem Substrate (Gülle, Mist, Mais, Getreide, …) aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb verwendet.
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein nicht ständig wasserführendes Fließgewässer (Fl.Nr. 860 Gem. Türkenfeld) der Gemeinde Hohenthann. Aufgrund dessen ist die Abteilung Wasserrecht des Landratsamtes Landshut bei dem Bauantrag zu beteiligen. Im genehmigten Wasserrechtsbescheid zur Entwässerung der Hoffläche ist die Fläche des Fahrsilos nicht enthalten. Vom Baugrundstück dürfen keine Oberflächenwasser auf die angrenzenden Straßen und Wege abgeleitet werden. Die breitflächige Versicherung ist rechnerisch nach den einschlägigen Vorschriften nachzuweisen.
Auf Nachfrage vom Landratsamt Landshut in Bezug auf die Löschwasserversorgung für diesen Bereich erhielten wir vom Zweckverband Wasserversorgung Rottenburger Gruppe den entsprechenden Hydrantenplan sowie die Mitteilung, dass, um eine genaue Aussage zur Löschwassermenge machen zu können, ein kostenpflichtiger Hydranten-Durchflusstest durchgeführt werden müsste. Diese Information wurde an das zuständige Landratsamt Landshut weitergeleitet.