Antrag auf Errichtung eines Zuchtschweinestalles (Ersatzbau ohne Mehrung der Tierzahl) und einem überdachten Auslauf für bestehenden Leersauenstall auf Fl.Nr. 200/2, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines Zuchtschweinestalles (Ersatzbau ohne Mehrung der Tierzahl) und einem überdachten Auslauf für bestehenden Leersauenstall auf dem Grundstück Fl.Nr. 200/2, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Es bedarf einer Abweichung von den Vorschriften der BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen. Es handelt sich um eine Grenzbebauung mit Brandwand (Ersatzbau). Die Grenzbebauung ist bereits vorhanden, wird allerdings erweitert. Der Zuchtschweinestall ist mit einer Größe von 480 m² und der Auslauf mit einer Größe von 66 m² geplant. Die bestehenden Schuppen an der Grundstücksgrenze werden abgebrochen und durch den vergrößerten/erweiterten Neubau ersetzt.
Die Bebauung wird notwendig, da den Muttersauen laut Antragsteller mehr Platz zur Verfügung gestellt werden muss. Der Tierbestand vergrößert sich dadurch nicht. Durch den Neubau wird laut Antragsteller die Methode der Harntrennung vom Kot angewandt, so dass die Wahrnehmung des Gestankes sich wesentlich verringern soll.
Das Bauvorhaben befindet sich in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Dazu nimmt der Bauherr wie folgt Stellung: „Die zusätzlich entstehende Wasserverdrängung durch den Neubau wird durch Abtrag des Geländes auf dem Baugrundstück geschaffen.“
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der oben aufgeführten Abweichung zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2025 14:30 Uhr