Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle und Maschinenhalle auf Fl.Nr. 464, Gemarkung Wachelkofen in Penkofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 464/0, Gemarkung Wachelkofen in Penkofen.
Es soll eine landwirtschaftliche Lagerhalle und Maschinenhalle mit den Maßen 27,00 m x 59,00 m (Höhe gesamt 13,13 m) bei einem Abstand zur Gemeindeverbindungsstraße „von Pfarrkofen zur St2143“ von 8,00 m parallel dazu errichtet werden.
Gemäß Betriebsbeschreibung sollen dort Traktor, Pflug, Anhänger, Sämaschine, Kreiselegge, Kipper, Mähdrescher, usw. sowie eigenes Getreide gelagert werden.
Das Dachflächenwasser der Nordostseite (Straßenseite) mit 796,50 m² soll über ein Regenrückhaltebecken mit kontrolliertem Überlauf in den Goldbach Fl.Nr. 513 Gem. Wachelkofen eingeleitet, die Südwestseite (Feldseite) mit 796,50 m² auf dem eigenen Feld breitflächig versickert werden. Ein entsprechender Entwässerungsplan wurde vorgelegt. Das Niederschlagswasser von der Hofstelle wurde mit Bescheid vom 09.05.2014 mit Aktenzeichen 23-6326.2-2-4039 durch das Landratsamt Landshut – Abteilung Wasserrecht, laut Antragsteller, genehmigt.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Beschluss
Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung mit Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen. Es kann eine Zufahrt (mit Verrohrung DN 300) mit einer Breite von 8,0 m auf Kosten des Antragstellers auf dem FlstNr. 501, Gmkg. Wachelkofen errichtet werden. Die Lage ist gegenüber dem Privatweg nördl. der Garagen FlsNr. 465, Gmkg. Wachelkofen einzuplanen.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2025 14:30 Uhr