Die Gemeinde Hohenthann wurde mit Schreiben vom 26.03.2025 des Regionalen Planungs-verbandes Landshut aufgefordert am Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13); Neufassung des Kapitels B VI Energie; Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft teilzunehmen.
Der Gemeinderat beschäftigt sich bereits im Vorfeld mit der Entwurfsplanung der Suchraumkulisse vom Regionalen Planungsverband -damaliger Stand vom 16.04.2024-. Hier zeigte sich, dass in der Gemeinde Hohenthann 14 % = 980 ha der Gemeindefläche als Vorranggebiete dargestellt wurden. Man war sich im Gemeinderat einig, dass es zu viele geplante Vorrangflächen sind. Der Grund dafür ist, dass die Entwicklung der Gemeinde gefährdet ist und durch die mögliche große Anzahl an Windkraftanlagen, sich die ländliche Struktur enorm verändern würde und die Beeinträchtigung der Bürger gegeben ist. Man sprach sich für eine erhebliche Reduzierung der Flächen im Vorfeld aus. Darüber hat die Verwaltung bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 berichtet.
Dem Regionalen Planungsverband wurden folgende Gründe aufgezeigt, warum in manchen geplanten Vorranggebieten eine Reduzierung oder eine komplette Herausnahme der Flächen erfolgen soll.
Das Brunneneinzugsgebiet im Bereich Hohenthann/Bibelsbach, der Bereich des Waldkindergarten/Walderlebnispfad, Südseite von Grafenhaun/Petersglaim/Weihenstephan (Schattenschlag), Flächen in Talgebiete, Stallungen beim Bründlhof, die Lage der Juraleitung im Oberergoldsbach/Unkofen, Einschränkung der Siedlungsentwicklung im Ortsteil Hohenthann.
Der Entwurf vom 13.03.2025 des Regionalen Planungsverbandes Landshut beinhaltet jetzt 8,8 % = ca. 599 ha Fläche Potentialflächen Windkraft.
Kapitel B VI Energie:
Für die Ausweisung der Flächen wurden verschiedene Kriterien herangezogen.
Ausschlusskriterien (AK), Restriktionskriterien 1 (RK1) und 2 (RK2)
Siedlungsgebiete und Bauflächen: Freihaltung bzw. Abstand (m) Abstand (m)
Wohnbauflächen (FNP, B-Plan) Bestand und Planung AK 850
Gemischte Bauflächen (FNP, B-Plan) Bestand und Planung AK 550
Wohnnutzungen im Außenbereich AK 550
Gewerbliche Bauflächen AK 300
Einrichtungen mit besonderem Ruhebedarf AK 1000
Sonstige Bauflächen AK flächenhaft
Verkehr und Infrastruktur (inkl. raumbedeutsame Planungen):
Staats- und Kreisstraßen Bestand AK 150
Hochspannungsfreileitungen ab 110 kV Bestand und Planung AK 200
Elektrizitätsanlagen AK flächenhaft
Militär:
Gebiete mit Höhenbeschränkung AK flächenhaft
Natur- und Artenschutz:
Regionale Grünzüge RK1 flächenhaft
Wiesen- und Feldbrüterkulisse RK1 500
Landschaft, Denkmalschutz, Tourismus:
Baudenkmäler AK 1000
Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile
gem. §§ 28 und 29 BNatSchG AK flächenhaft
Wald:
Wälder mit Waldfunktionen gemäß Waldfunktionsplan,
gem. Art. 6 BayWaldG RK2 flächenhaft
Schutzwälder gem. Art. 10 BayWaldG RK2 flächenhaft
Bodenschätze:
Vorranggebiete AK flächenhaft
Abbauflächen Bestand und Planung AK flächenhaft
Vorbehaltsgebiete RK1 flächenhaft
Wasserwirtschaft:
Überschwemmungsgebiete festgesetzt und vorläufig gesichert AK flächenhaft
Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet (Zone 1 und 2) AK flächenhaft
Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet (Zone 3) RK1 flächenhaft
Sonstige Belange
Windgeschwindigkeit (< 5 m/s in 160m) AK flächenhaft
Steile Hanglagen (> 10° in mehr als 50% der Fläche) RK1 flächenhaft
Die geplanten Gebiete LA 03 Pfifferling; LA06 Zieglstadl; LA15 Grafenhaun; LA16 Windham; LA17 Hohenthann; LA18 Pfarrkofen und LA19 Gaunkofen liegen ganz oder teilweise im Gemeindebereich Hohenthann.
Kapitel B I Natur und Landschaft
Wird nur der Erläuterungstext geändert
Heute ist zu diskutieren, ob es noch weitere Ausschlusskriterien der Gemeinde gibt.