Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13); Neufassung des Kapitels B VI Energie (Vorranggebiete für Windenergieanlagen); Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann wurde mit Schreiben vom 26.03.2025 des Regionalen Planungs-verbandes Landshut aufgefordert am Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13); Neufassung des Kapitels B VI Energie; Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft teilzunehmen. 
Der Gemeinderat beschäftigt sich bereits im Vorfeld mit der Entwurfsplanung der Suchraumkulisse vom Regionalen Planungsverband -damaliger Stand vom 16.04.2024-. Hier zeigte sich, dass in der Gemeinde Hohenthann 14 % = 980 ha der Gemeindefläche als Vorranggebiete dargestellt wurden. Man war sich im Gemeinderat einig, dass es zu viele geplante Vorrangflächen sind. Der Grund dafür ist, dass die Entwicklung der Gemeinde gefährdet ist und durch die mögliche große Anzahl an Windkraftanlagen, sich die ländliche Struktur enorm verändern würde und die Beeinträchtigung der Bürger gegeben ist. Man sprach sich für eine erhebliche Reduzierung der Flächen im Vorfeld aus. Darüber hat die Verwaltung bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 berichtet. 
Dem Regionalen Planungsverband wurden folgende Gründe aufgezeigt, warum in manchen geplanten Vorranggebieten eine Reduzierung oder eine komplette Herausnahme der Flächen erfolgen soll.
Das Brunneneinzugsgebiet im Bereich Hohenthann/Bibelsbach, der Bereich des Waldkindergarten/Walderlebnispfad, Südseite von Grafenhaun/Petersglaim/Weihenstephan (Schattenschlag), Flächen in Talgebiete, Stallungen beim Bründlhof, die Lage der Juraleitung im Oberergoldsbach/Unkofen, Einschränkung der Siedlungsentwicklung im Ortsteil Hohenthann.
Der Entwurf vom 13.03.2025 des Regionalen Planungsverbandes Landshut beinhaltet jetzt 8,8 % = ca. 599 ha Fläche Potentialflächen Windkraft. 


Kapitel B VI Energie:
Für die Ausweisung der Flächen wurden verschiedene Kriterien herangezogen. 
Ausschlusskriterien (AK), Restriktionskriterien 1 (RK1) und 2 (RK2)

Siedlungsgebiete und Bauflächen: Freihaltung bzw. Abstand (m)                 Abstand (m)
Wohnbauflächen (FNP, B-Plan) Bestand und Planung        AK        850
Gemischte Bauflächen (FNP, B-Plan) Bestand und Planung        AK        550
Wohnnutzungen im Außenbereich        AK        550
Gewerbliche Bauflächen        AK        300
Einrichtungen mit besonderem Ruhebedarf        AK        1000
Sonstige Bauflächen        AK        flächenhaft
Verkehr und Infrastruktur (inkl. raumbedeutsame Planungen):
Staats- und Kreisstraßen Bestand        AK        150
Hochspannungsfreileitungen ab 110 kV Bestand und Planung        AK        200
Elektrizitätsanlagen        AK        flächenhaft

Militär: 
Gebiete mit Höhenbeschränkung        AK        flächenhaft
Natur- und Artenschutz: 
Regionale Grünzüge        RK1        flächenhaft
Wiesen- und Feldbrüterkulisse        RK1        500
Landschaft, Denkmalschutz, Tourismus: 
Baudenkmäler        AK        1000
Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile 
gem. §§ 28 und 29 BNatSchG        AK        flächenhaft
Wald: 
Wälder mit Waldfunktionen gemäß Waldfunktionsplan,
gem. Art. 6 BayWaldG        RK2        flächenhaft
Schutzwälder gem. Art. 10 BayWaldG        RK2        flächenhaft
Bodenschätze: 
Vorranggebiete        AK        flächenhaft 
Abbauflächen Bestand und Planung        AK        flächenhaft
Vorbehaltsgebiete        RK1        flächenhaft
Wasserwirtschaft: 
Überschwemmungsgebiete festgesetzt und vorläufig gesichert        AK        flächenhaft 
Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet (Zone 1 und 2)        AK        flächenhaft
Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet (Zone 3)        RK1        flächenhaft
Sonstige Belange 
Windgeschwindigkeit (< 5 m/s in 160m)        AK        flächenhaft
Steile Hanglagen (> 10° in mehr als 50% der Fläche)        RK1        flächenhaft

Die geplanten Gebiete LA 03 Pfifferling; LA06 Zieglstadl; LA15 Grafenhaun; LA16 Windham; LA17 Hohenthann; LA18 Pfarrkofen und LA19 Gaunkofen liegen ganz oder teilweise im Gemeindebereich Hohenthann.

Kapitel B I Natur und Landschaft
Wird nur der Erläuterungstext geändert

Heute ist zu diskutieren, ob es noch weitere Ausschlusskriterien der Gemeinde gibt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, mit der Änderung des Regionalplanes für die Neufassung des Kapitel B VI Energie und der Anpassung des Kapitel B I Natur und Landschaft mit Stand vom 13.03.2025 Einverständnis besteht. Die Anlagen sollen, wenn der Schattenschlag über Gebäude mit Wohn-nutzung fällt, abgeschalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2025 14:30 Uhr