Ausscheiden eines Gemeinderates


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass Gemeinderat Simon Hopfensperger der Gemeinde Hohenthann mit Schreiben vom 16.03.2025 mitgeteilt hat, dass er sein Amt als Gemeinderat mit sofortiger Wirkung niederlegen wird. Aufgrund seines Rücktrittes verliert er sein Mandat gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.
Durch das vorzeitige Ausscheiden aus dem Gemeinderat endet auch die Amtszeit als Jugendbeauftragter, als Stellvertreter im ILE Ausschuss, als Mitglied im Gemeindeentwicklungsausschuss und als stellvertretender Verwaltungsrat. Hier ist jeweils ein neues Mitglied zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amts von Gemeinderat Hopfensperger fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. Der Listennachfolger ist Herr Martin Schwabl aus Schmatzhausen. Die Erste Bürgermeisterin hat Herrn Schwabl über das Nachrücken zu verständigen und ihn aufzufordern, binnen zwei Wochen zu erklären, ob er das Ehrenamt des Gemeinderatsmitglieds annimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.05.2025 14:30 Uhr