Antrag auf Vorbescheid über das Abstellen eines Mobilwohnheims zum ganzjährigen Wohnen auf Fl.Nr. 783, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Vorbescheid über das Abstellen eines Mobilwohnheim zum ganzjährigen Wohnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 783, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall.
Im Lageplan wurde eine Größe von L x B x H 12 m x 4 m x 3,20 m eingetragen. Der Abstand zwischen Wohnhaus und Grenze beträgt zwischen 10,7 m und 11,5 m. Das Bauvorhaben löst Abstandsflächen aus. Zum Nachbargrundstück 3 m und zwischen den Gebäuden auf dem Bau-grundstück 6 m (2 x 3m). Eine Abstandsflächenübernahme zum Nachbargrundstück liegt nicht vor.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Im Plan sind keine Stellplätze eingetragen. Gemäß Stellplatzsatzung sind 3 Stellplätze nachzuweisen.
Eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung (EWS) für einen Kanalanschluss liegt nicht vor.
Beschluss
Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Eine Sondervereinbarung nach § 7 EWS ist mit der Gemeinde abzuschließen.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Datenstand vom 21.05.2025 08:24 Uhr