Antrag auf Vorbescheid über das Abstellen eines Mobilwohnheims zum ganzjährigen Wohnen auf Fl.Nr. 783, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Vorbescheid über das Abstellen eines Mobilwohnheim zum ganzjährigen Wohnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 783, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall. 
Im Lageplan wurde eine Größe von L x B x H 12 m x 4 m x 3,20 m eingetragen. Der Abstand zwischen Wohnhaus und Grenze beträgt zwischen 10,7 m und 11,5 m. Das Bauvorhaben löst Abstandsflächen aus. Zum Nachbargrundstück 3 m und zwischen den Gebäuden auf dem Bau-grundstück 6 m (2 x 3m). Eine Abstandsflächenübernahme zum Nachbargrundstück liegt nicht vor.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Im Plan sind keine Stellplätze eingetragen. Gemäß Stellplatzsatzung sind 3 Stellplätze nachzuweisen.
Eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung (EWS) für einen Kanalanschluss liegt nicht vor.

Beschluss

Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Eine Sondervereinbarung nach § 7 EWS ist mit der Gemeinde abzuschließen.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.05.2025 08:24 Uhr