Einleitung eines Verfahrens zur Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges gemäß Art. 8 BayStrWG - Feldweg in Oberergoldsbach, Fl.Nr. 248, Gemarkung Oberergoldsbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö 5

Sachverhalt

Das Bestandsblatt Nr. OE248 weist die Fl.Nr. 248, Gemarkung Oberergoldsbach als öffentlichen Feld- und Waldweg aus. Der Wege wurden im Zuge der Flurbereinigung erstellt und eingetragen aufgrund Beschlusses der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Oberergoldsbach vom 18.05.1967 und des Gemeinderates vom 06.12.1966.
Der Weg soll gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BayStrWG eingezogen werden, da er jede Verkehrsbedeutung verloren hat und in der Natur nicht mehr vorhanden ist.
Der Weg hat eine Länge von 92 m. Der Weg ist im Besitz der Gemeinde Hohenthann.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Hohenthann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Einziehung der im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege, Ortsteil Oberergoldsbach Nr. OE248 eingetragenen Feldweg der Gemarkung Oberergoldsbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2025 08:24 Uhr