Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 38/24, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Eigentümerin stellt Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/24, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Kellerberg II“ in Weihenstephan.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Überschreitung der Baugrenzen (Wohnhaus zum Teil und Garage komplett)
- Überschreitung des max. Kniestocks 1,0 m (B-Plan: 0,80 m)
- Drehung der Firstrichtung
- Dachneigung Wohnhaus 22° (B-Plan: 38-45°)
- Dachneigung Garage 19 °
- Dachform Garage Walmdach (Garage ist dem Hauptgebäude anzupassen)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass dieser Voranfrage zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.10.2020 08:42 Uhr