Einleitung eines Verfahrens zur Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen gemäß Art. 8 BayStrWG - Feldwege in Schmatzhausen FlstNr. 319, 321/3 und eine Teillänge von FlstNr. 104 jeweils Gmkg. Schmatzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bestandsblätter Nr. SC 321/3, SC 319 und SC 104 weisen die Fl.Nr. 321/3, 319 und 104, jeweils Gemarkung Schmatzhausen als öffentliche Feld- und Waldwege aus. Die Wege wurden im Zuge der Flurbereinigung erstellt und eingetragen aufgrund Beschluss der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Schmatzhausen vom 15.07.1971 und des Gemeinderates vom 01.06.1962.
Die Wege sollen gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BayStrWG eingezogen werden, da sie jede Verkehrsbedeutung verloren haben. Durch die Erstellung des Baugebiets „Am Sonnenberg“ wurden die Wege durch die Erschließungsstraßen im Baugebiet ersetzt. Eine Teillänge des Weges SC 104 ist weiterhin eine Zuwegung zum Baugebiet.
Die einzuziehenden Wege haben eine Länge von 138 m (SC321/3), 211 m (SC 319) und 168 m (SC 104). Sie sind im Besitz der Gemeinde Hohenthann.
Träger der Straßenbaulast sind die Beteiligten (anliegende Grundstücke Fl.
Nr. 322, 323, 320, 103, 103/1und 105 jeweils Gemarkung Schmatzhausen).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Einziehung der im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege, Ortsteil Schmatzhausen Nr. SC 321/3, SC 319 und Teillänge von SC 104 eingetragenen Feldwege der Gemarkung Schmatzhausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.10.2020 08:42 Uhr