Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Ludwig Bindhammer begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.03.2019 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "GE West" in Hohenthann aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach wurde nun ein Vorentwurf erarbeitet.
Herr Bindhammer teilte mit, dass die Grundzüge bereits vor Monaten besprochen wurden und nun die Entwässerungsplanung des Ingenieurbüros Dietlmeier in die Planung eingeflossen sind. Im nördlichen Bereich außerhalb des Gewerbegebiets entsteht ein Regenrückhaltebecken, westliche sowie südlich entsteht jeweils ein Weg, in denen die Ableitungen vorgesehen sind. Zudem entsteht im südlichen Bereich eine Retentionsfläche. Die ursprünglich geplante Begrünung wurde herausgenommen, da diese auf privaten Flächen vorgenommen werden soll.
Die Auffüllungen und Abgrabungen sind in vier Teilbereiche gegliedert und präzisiert. Aufgrund der Hanglage sind im Teilbereich 1 und Teilbereich 4 jeweils bis zu 3 Meter an Auffüllung erlaubt. Ansonsten kann man mit 1 Meter Abgrabung bzw. Auffüllung auskommen. Zwischen den einzelnen Gewerbeparzellen sind Geländeaufschüttungen und Geländeabgrabungen erst in einem Abstand von 0,50 m zur benachbarten Parzelle zulässig.
Sowohl bei der Dachform als auch bei der Dachneigung ist keine Festsetzung vorgesehen. Bei der Dachdeckung sind unbekleidete Dachdeckungen aus Kupfer-, Zink und Bleiblech nicht zulässig. Die Wandhöhe wird auf max. 10 Meter Traufhöhe und max. 14 Meter Firsthöhe festgesetzt.
Bei der Einfriedung sind Maschendrahtzäune und Metallzäune bis zu einer Höhe von 3,00 m ab OK. Gelände zulässig, Sockel sind unzulässig. Abstandsflächen werden nach Art. 6 BayBO angeordnet.
Am Nordrand sind als öffentliche, leistungsfähige Ortsrandeingrünung Groß- und Obstbaum-Hochstämme sowie flächige Gehölzpflanzungen festgesetzt. Mindestens 20 % der privaten Grundstücksflächen sind als private Grünflächen anzulegen. Die Verkehrsflächen sind wasserdurchlässig auszubilden. Werbeanlagen sind zulässig, allerdings nicht blinkend.
Das Schallschutzgutachten des Fachbüros wurde entsprechend übernommen, die Lärmkontingente sind einzuhalten. Betriebsleiterwohnungen sind nur ausnahmsweise zulässig.
Das anfallende Niederschlagswasser wird in das Regenrückhaltebecken geleitet. Gewerbebetriebe, die nach Merkblatt DWA-M 153 "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" eine Vorreinigung für das abfließende Regenwasser benötigen, um in den Auhofer Graben einleiten zu können, müssen diese jedoch auf den eigenen Flächen durchführen.
Als Hinweise werden noch folgende Punkte aufgeführt:
Das anfallende Niederschlagswasser sollte möglichst als Brauchwasser genutzt werden. Bei Baum- und Strauchpflanzungen neben Leitungstrassen, sind ggfs. geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Es sollte insektenfreundliche Außenbeleuchtung angebracht werden. Bodendenkmäler sind entsprechend anzuzeigen. Zum Schutz der Nachbarn werden weitere Schallschutzmaßnahmen empfohlen. Mit der Eingabeplanung kann ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan im Genehmigungsverfahren eingefordert werden. Die ordnungsgemäße Verbringung des im Zuge der Baumaßnahme anfallenden Bodenaushubs, der nicht im Rahmen des Massenausgleichs wiederverwendet wird, muss mit der Eingabeplanung der uNB aufgezeigt werden. Dachbegrünungen sind zugelassen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden sowohl innerhalb des Geltungsbereichs als auch extern erbracht.
Bei den Planzeichen als Festsetzungen wird ein Gewerbegebiet „GE“ festgesetzt. Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke sowie Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen.
Die GRZ ist auf 0,8 festgesetzt. Aufgrund der festgelegten Wandhöhe ist demnach die Festsetzung der GFZ nicht notwendig.
Die Eingriffsfläche des Bebauungsplans beträgt 30.941 m² Ackerfläche. Zum Ausgleichsbedarf wird ein Kompensationsfaktor von 0,5 angenommen. Demnach werden 15.471 m² an Ausgleichsfläche benötigt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans werden 2.757 m² des Retentionsbeckens und des Retentionsstreifens (Anerkennungsfaktor 1,0) sowie 277 m² der Ortsrandeingrünung im Norden (Anerkennungsfaktor 1,0) angegeben. Die Restfläche von 12.437 m² wird extern ausgeglichen. Hierzu besteht das Grundstück Fl.Nr. 1153, Gemarkung Petersglaim mit 9.488 m². Die derzeitige Ackerfläche wird als Streuobstwiese aufgewertet. Mit einem Anerkennungsfaktor von 1,5 entsteht eine Ausgleichsfläche von 14.232 m².
Das Regenrückhaltebecken wird nicht komplett als interne Ausgleichsfläche gewertet, da dieses ggfs. erweitert werden kann.