Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß die Landschaftsarchitektin Klaus sowie Herrn Spindler vom Büro Büttner & Klaus begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.11.2019 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "Schmatzhausen Süd" aufgestellt wird. Von dem Landschaftsarchitekturbüro Büttner & Klaus PartGmbB, Untergolding wurde nun ein Vorentwurf erarbeitet.
Im Vorfeld wurde eine informelle Rahmenplanung durchgeführt und abgeschlossen, die von der Regierung von Niederbayern gefordert wurde. Das Baugeschäft Schwabl will ihren Gewerbebetrieb von dem Wohngebiet in ein außerhalb liegendes Gewerbegebiet verlagern. Das Vorgehen ist bereits mit der Regierung von Niederbayern abgesprochen.
Auch Frau Klaus ging kurz auf die vorangegangene informelle Rahmenplanung ein, welche aufgrund des Anbindegebots erforderlich ist. Demnach wurden auch die Fl.Nr. 80 und 81, jeweils Gemarkung Schmatzhausen als Dorfgebiet in die Planung aufgenommen. Sämtliche Untersuchungen (Artenschutz, Schall und Geruch) wurden bereits durchgeführt. Um die Aue und das Überschwemmungsgebiet weiterhin freizuhalten, ist in dem südlichen Bereich der Fl.Nr. 80, Gemarkung Schmatzhausen ein Grünbereich geplant.
Herr Spindler erklärte zu den textlichen Festsetzungen, dass im Gewerbegebiet (GE) eine maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 und im Dorfgebiet (MD) von 0,6 festgesetzt ist. Die maximale Gebäudehöhe im GE darf 14,0 m und im MD 7,5 m betragen, jeweils talseitig am Ursprungsgelände gemessen. Die Festsetzungen des MD orientieren sich an der vorhandenen angrenzenden Bebauung. Im GE gibt es keine Einschränkungen der Dachformen, im MD sind Sattel-, Zelt-, Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von max. 30° und Pultdächer mit einer Dachneigung von max. 18° zulässig. Dachgauben und Zwerchgiebel sind unzulässig. Es wird eine offene Bauweise festgesetzt.
Im Bebauungsplan ist bereits die Lage der zwei Lagerhallen, des Bürogebäudes, der Garage/Lagerfläche sowie der Einfahrt eingezeichnet. Dies ist mit den entsprechenden Gutachtern abgesprochen.
Aufschüttungen und Abgrabungen sind maximal in einer Höhe von 1 m gegenüber dem natürlichen Geländeverlauf zulässig. Werbeanlagen dürfen die Traufhöhen der Gebäude nicht überragen. Die Größe der Werbeanlagen darf höchstens 5% der Fassadenfläche und max. 10 m² betragen.
Im südlichen Bereich des GE ist ein Regenrückhaltebecken geplant. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem, zudem ist auf der Fläche des GE eine Pumpstation geplant. Ob diese benötigt wird, muss noch abgeklärt werden.
Die Hecke im Süden des GE dient zur Ortsrandeingrünung und ist nicht in die Ausgleichsfläche eingerechnet. Die Ausgleichsfläche wird auf der Fl.Nr. 261, Gemarkung Schmatzhausen geplant. Die Kompensationsberechnung sowie die genaue Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.