Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 38/26, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/26, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II".
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller teilweise beigebracht. Der westliche Nachbar war zu Unterschrift nicht anzutreffen, hatte jedoch zu der am 13.10.2020 behandelten Voranfrage keine Einwände.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Kellerberg II“ in Weihenstephan.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag – wie bereits in der Voranfrage behandelt – nicht eingehalten:
- Bebauung außerhalb der Baugrenzen (Haus nach Osten 30,5 m² und Garage 62,87 m²)
Überschreitung des max. Kniestockes 1,0 m (B-Plan 0,80 m)
Drehung der Firstrichtung (durch Winkelbungalow)
Unterschreitung der Dachneigung bei eingeschossigem Wohngebäude auf 22° und bei Garage auf 19° (B-Plan: 38-45°)
Änderung der Dachform für die Garage mit Walmdach (B-Plan: Garagen sind dem Hauptgebäude anzupassen)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2021 09:03 Uhr