Ergebnis der Verkehrsschau vom 04.08.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 13.3

Sachverhalt

Auf Antrag der Gemeinde Hohenthann und der Polizeiinspektion Rottenburg fand am 04.08.2020 eine Verkehrsschau der Streckenabschnitte Türkenfelder Berg und Kreisverkehr Weihenstephan statt. Am 02.12.2020 erhielt die Gemeinde das Ergebnis dieser Verkehrsschau, die von der unteren Straßenbehörde Landshut mit der Polizeiinspektion Landshut durchgeführt wurde:

  • Türkenfelder Berg
Gemäß der Unfalltypenkarten der Zentralstelle für Verkehrssicherheit für die Jahr 2009 – 2011, 2012 – 2014 und 2015 – 2017 sowie der Auswertung der PI Landshut vorgelegten VU-Listen von 2018 – Juni 2020 ist dieser Streckenabschnitt kein Unfallhäufungsbereich.
Auf die Gefälle- bzw. Steigungsstrecke wird mit den einschlägigen Gefahrenzeichen hingewiesen. Nach der Unfallanalyse sowie dem Eindruck der Befahrung/Fahrprobe sind nach einvernehmlicher Meinung von PI Landshut, staatlichem Bauamt Landshut und Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts die Gefahrenbeschilderung und die allgemeine Verkehrsvorschriften ausreichend; die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung liegen nicht vor.

  • Streckenabschnitt Kreisverkehr Weihenstephan-Hohenthann
In größeren Bereichen dieses Streckenabschnitts, dort wo es in der Vergangenheit vermehrt zu schweren Verkehrsunfällen kam, bestehen bereits Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. Bei der Befahrung wurden keine weiteren, besonderen Gefahrenbereiche identifiziert, die Verkehrsbeschränkungen bedürften. Dies ergibt sich auch aus der letzten Unfalltypenkarte der ZVS.
Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 StVO für weitergehende Verkehrsbeschränkungen liegen nicht vor.

Die Gemeinde wird jährlich weiterhin entsprechende Anträge stellen.

Datenstand vom 20.01.2021 09:03 Uhr