Bestellung Notkommandanten FF Hohenthann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Um auszuschließen, dass die Freiwillige Feuerwehr längere Zeit ohne Kommandant oder Stellvertreter ist, sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit Abs. 5 BayFwG die Bestellung eines Notkommandanten durch die Gemeinde vor. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Funktionsinhabers (z.B. durch Zeitablauf der Amtszeit) kein neuer Kommandant wirksam gewählt wurde, muss die Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Notverfahren bestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Martin Hämmerl als Notkommandant der FF Hohenthann bestellt wird. Der bestellte Kommandant Martin Hämmerl hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen. Die Amtszeit des Notkommandanten endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2021 08:33 Uhr