Bestellung Notvertreter FF Hohenthann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Um auszuschließen, dass die Freiwillige Feuerwehr längere Zeit ohne Kommandant oder Stellvertreter ist, sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit Abs. 5 BayFwG die Bestellung eines Notkommandanten bzw. Notvertreters durch die Gemeinde vor. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Funktionsinhabers (z.B. Zeitablauf) kein neuer Kommandant bzw. Stellvertreter wirksam gewählt wurde, muss die Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Notverfahren bestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Anton Hirsch als Notverteter der FF Hohenthann bestellt wird. Der bestellte Notvertreter Anton Hirsch hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen. Die Amtszeit des Notvertreters endet mit der Bestätigung eines gewählten Stellvertreters.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2021 08:33 Uhr