Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 15.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplans „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 31 (zweite Auslegung)
Geplant wird an Stelle des bestehenden Wohngebäudes mit einer Wohneinheit nun ein Mehrfamilienhaus mit maximal 4 Wohneinheiten und maximal 2 Vollgeschossen im Zuge der Nachverdichtung.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 702 m²
  • Markt Essenbach
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz Essenbach“ und gleichzeitig 20. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Savigneux-Platz" (zweite Auslegung)
Das Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung "Verwaltung und Kinderbetreuung" dient der Unterbringung des Landratsamtes Landshut (LRA LA), der Integrierten Leitstelle Landshut (ILS) und einer Einrichtung zur Kinderbetreuung.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 102.270 m².
  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplanes „An der Isar“ mit Deckblatt Nr. 2 (zweite Auslegung)
Grund: Sanierung der bestehenden Mehrfamilienhäuser (Aufstockung um ein Geschoss für Dachterrassenwohnungen, Anpassung der Baugrenzen wegen Einbau einer Aufzugsanlage, Anpassung der Baugrenzen für Stellplätze und Garagen)
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2.511 m².
  • Markt Ergoldsbach
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans „Photovoltaikanlage Dürrenhettenbach“ und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 40 „Photovoltaikanlage Dürrenhettenbach“ (erste Auslegung)
Grund: Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Die Vorhabenflächen liegen nördlich von Dürrenhettenbach, östlich von Langenhettenbach und südlich von Weilnberg. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 5,25 ha.
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Datenstand vom 17.03.2021 08:33 Uhr