Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Bebauungsplans „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 31 (zweite Auslegung)
Geplant wird an Stelle des bestehenden Wohngebäudes mit einer Wohneinheit nun ein Mehrfamilienhaus mit maximal 4 Wohneinheiten und maximal 2 Vollgeschossen im Zuge der Nachverdichtung.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 702 m²
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz Essenbach“ und gleichzeitig 20. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Savigneux-Platz" (zweite Auslegung)
Das Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung "Verwaltung und Kinderbetreuung" dient der Unterbringung des Landratsamtes Landshut (LRA LA), der Integrierten Leitstelle Landshut (ILS) und einer Einrichtung zur Kinderbetreuung.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 102.270 m².
Änderung des Bebauungsplanes „An der Isar“ mit Deckblatt Nr. 2 (zweite Auslegung)
Grund: Sanierung der bestehenden Mehrfamilienhäuser (Aufstockung um ein Geschoss für Dachterrassenwohnungen, Anpassung der Baugrenzen wegen Einbau einer Aufzugsanlage, Anpassung der Baugrenzen für Stellplätze und Garagen)
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2.511 m².
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans „Photovoltaikanlage Dürrenhettenbach“ und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 40 „Photovoltaikanlage Dürrenhettenbach“ (erste Auslegung)
Grund: Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Die Vorhabenflächen liegen nördlich von Dürrenhettenbach, östlich von Langenhettenbach und südlich von Weilnberg. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 5,25 ha.
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.