Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde 84098 Hohenthann
(Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Hohenthann folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.810.610,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.638.300,00 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 700.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 986.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v. H.
- für die übrigen Grundstücke (B) 360 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300,000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Hohenthann, den Gemeinde Hohenthann
Siegel Andrea Weiß
1. Bürgermeisterin