Haushaltsplan 2021; Haushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 16

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 folgende Haushaltssatzung:



Haushaltssatzung



Haushaltssatzung der Gemeinde 84098 Hohenthann

(Landkreis Landshut)

für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Hohenthann folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit          7.810.610,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben mit          4.638.300,00 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf          700.000,00 EUR
festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 986.000 € festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        360 v. H.

  1. für die übrigen Grundstücke (B)                                360 v. H.

2.  Gewerbesteuer                                                380 v. H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  1.300,000 EUR  festgesetzt.



§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.


Hohenthann, den                                     Gemeinde Hohenthann



               Siegel                                          Andrea Weiß
                                                                                               1. Bürgermeisterin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2021 08:11 Uhr