Bestellung Notvertreter FF Petersglaim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Um auszuschließen, dass die Freiwillige Feuerwehr längere Zeit ohne stellvertretenden Kommandant ist, sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit Abs. 5 BayFwG die Bestellung eines Notvertreters durch die Gemeinde vor. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheidens des bisherigen Funktionsinhabers (z.B. Zeitablauf) kein neuer stellvertretender Kommandant wirksam gewählt wurde, muss die Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Notverfahren bestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Franz Schrott als Notvertreter der FF Petersglaim bestellt wird. Der bestellte Notvertreter Franz Schrott hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen. Die Amtszeit des Notvertreters endet mit der Bestätigung eines gewählten Stellvertreters.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 08:08 Uhr