Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Altes Rathausgelände“ in Hohenthann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Ludwig Bindhammer begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.02.2021 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "Altes Rathausgelände" aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach wurde ein Vorentwurf dazu erarbeitet.
Herr Bindhammer erläuterte zunächst den Plan. Hier ist im oberen Bereich des Bebauungsplans ein „Sondergebiet“ zur Schaffung eines Baurechts für das Konzept Seniorenbetreuung eingeplant. Der Bebauungsplan wurde auf die Wünsche des künftigen Erwerbers angepasst. Im unteren Bereich sollen zwei Grundstücke für eine Wohnbebauung entstehen, daher wird hier ein „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Die Grundstücke haben eine Größe von 750 m² und 650 m², sollen bis zu 4 Wohneinheiten ermöglichen und müssen 1,5 Stellplätze je Wohneinheit schaffen.
Der bestehende Kanal DN 400, der durch das untere Grundstück verläuft, müsste verlegt werden. Sollte der Hausanschluss an den in der Ergoldsbacher Straße liegenden Kanal nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit an den unten verlaufenden Kanal anzuschließen.
Im Bebauungsplan gibt es keine öffentlichen Flächen. Die unteren Bauplätze werden über eine Privatstraße (4 Meter breit) erschlossen. Das Geh- und Fahrtrecht ist dinglich zu sichern.
Im Anschluss ging Herr Bindhammer ausführlich auf die textlichen Festsetzungen ein. Demnach darf die Wandhöhe der Gebäude E1 (Sondergebiet) 9,50 Meter nicht überschreiten, die Firsthöhe liegt bei 11 Meter. Als Dachform werden Satteldach, Pultdach und Flachdach als Ziegel- oder Betondachplatten (rot, braun oder grau) sowie Blecheindeckung und extensive Dachbegrünung zugelassen. Die Gebäude E2 (Wohnbebauung) dürfen eine Wandhöhe von 7,50 Meter sowie eine Firsthöhe von 11 Meter aufweisen. Als Dachform werden Satteldach, Pultdach, Zeltdach und Walmdach als Ziegel- oder Betondachplatten (rot, braun oder grau) zugelassen. Dachgauben sind ab einer Neigung von 35° des Hauptdachs zulässig. Zwerchgiebel mit einer maximalen Länge von 1/3 der Trauflänge des Hauptgebäudes (Dachform: Satteldach, Pultdach, Flachdach). Wie bereits bei der Vorstellung des Planes erwähnt, werden max. 4 Wohneinheiten zugelassen. Es sind je Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
Im Bereich des Sondergebietes sind Stützmauern bis max. 1,20 m Höhe zulässig. Abgrabungen bzw. Aufschüttungen sind bis max. 1,5 m ab natürlichem Gelände zulässig. Holz- und Metallzäune sowie Schnitthecken und freiwachsende Hecken mit einer Höhe bis maximal 1,20 m sind zulässig. Sockel sind unzulässig. Zum Straßenraum sind auch Mauern und Gabionen zulässig.
Die Abstandsflächen bestimmen sich nach dem BayBO. Je Grundstück ist ein Obstbaum-Hochstamm zu pflanzen. Es sind ausschließlich standortgerechte heimische Laubgehölze zu verwenden.
Private Straßen und Fußwege sind als Asphalt- oder Pflasterflächen auszuführen. Garagenzufahrten und PKW-Stellplätze sind wasserdurchlässig, z. B. mit wassergebundener Decke, Schotterrasen, Rasenfugenpflaster oder Pflaster mit Dränfuge zu gestalten.
Der Immissionsschutz bezieht sich auf das entsprechend Gutachten.
Bei den Planzeichen ging Herr Bindhammer insbesondere auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung ein. Im Allgemeine Wohngebiet (nach §4 BauNVO) sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Zweckbestimmung des sonstigen Sondergebiets (nach § 11 BauNVO) wird auf „Seniorenbetreuung“ festgelegt.
Die Geschoßflächenzahl (GFZ) liegt beim Haustyp E1 bei 1,0 und beim Haustyp E2 bei 0,7. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt beim Haustyp E1 bei 0,5 und beim Haustyp E2 bei 0,35.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die vorgeschlagene Zulassung von Gabionen zum Straßenraum beibehalten werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 18.05.2021 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 07:56 Uhr