Antrag auf Wohnhauserweiterung im OG durch Umnutzung und Aufstockung des Nebengebäudes auf Fl.Nr. 80, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Wohnhauserweiterung im OG durch Umnutzung und Aufstockung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 80, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Demnach ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen zulässig, welche der Antragsteller erfüllt:
- das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und
die der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.07.2021 07:35 Uhr