Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Spindler und Frau Klaus vom Ingenieurbüro Büttner & Klaus begrüßen. Herr Spindler und Frau Klaus stellten die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.
Gemeinde Hohenthann: Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
hier: Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange) sowie Billigungsbeschluss
1. Zum Deckblatt Nr. 21 des Flächennutzungsplanes Hohenthann wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wurde Gelegenheit gegeben, die Planung vom 12.01.2021 bis 11.02.2021 in der Geschäftsstelle der Gemeinde Hohenthann einzusehen. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 04.01.2021 hingewiesen.
Keine Einwände oder Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit
2. Im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 11.01.2021 an dem Verfahren beteiligt. Die Fachstellen erhielten einen Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 08.12.2021 mit der Bitte um Stellungnahme bis 11.02.2021.
Es gingen folgende Stellungnahmen ein:
Energieversorgung Ergolding-Essenbach, 18.01.2021
Keine Einwände
Gemeinde Neufahrn i.NB, 12.01.2021
Keine Einwände
Landratsamt Landshut – SG 44 Bauleitplanung, 28.01.2021
Keine Äußerung
Landratsamt Landshut- Tiefbauamt, 21.01.2021
Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Schmatzhausen Süd“ befindet sich im Bereich der Kreisstraße LA 12, Abschnitt 160, Station 0,625 bis Abschnitt 160, Station 0,773 links und rechts innerhalb und außerhalb der OD Schmatzhausen.
Für die geplante Anlage, die sich außerhalb der OD befindet (Station 0,713 bis Station 0,773) ist eine Anbauverbotszone gemäß Art. 23 BayStrWG bei der Errichtung von baulichen Anlagen von 15 m vom Straßenrand einzuhalten.
BESCHLUSS:
Die Anbauverbotszone gemäß Art. 23 BayStrWG von 15m zum Straßenrand wird eingehalten, die Baugrenzen wurden dementsprechend festgesetzt.
Landratsamt Landshut – Untere Naturschutzbehörde, 10.02.2021
Keine Äußerung
Markt Ergolding, 01.02.2021
Keine Einwände
Open Grid Europe GmbH & Co. KG, 03.02.2021
Tabelle der betroffenen Anlagen:
Eigentümer
|
Leistungstyp
|
Status
|
Leitungsnr.
|
DN
|
Blatt
|
Schutz-streifen
|
Beauftragter
|
Open Grid Europe
|
Ferngasleitung mit Begleitkabel
|
in Betrieb
|
053000000
|
800
|
102 bis 106
|
10 m
|
Thomas Eglseder
08638/9850-127
Bierwang
|
Von der Open Grid Europe GmbH, Essen, der GasLINE GmbH & Co. KG, Straelen, und der Zayo Infrastructure Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, sind wir mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen und öffentlich-rechtlichen Verfahren beauftragt.
Wir bedanken uns im Namen der Open Grid Europe GmbH für die Beteiligung am gegenständlichen Bauleitverfahren.
Ihr an die Open Grid Europe GmbH gerichtetes Anschreiben wurde zuständigkeitshalber zur Beantwortung an uns weitergeleitet.
Die Prüfung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Schmatzhausen-Süd" in Schmatzhausen sowie zur Aufstellung des Deckblattes Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann hat ergeben, dass lediglich die externe Ausgleichsfläche, Flurstück 261, Gemarkung Schmatzhausen durch die eingangs näher bezeichnete Ferngasleitung betroffen wird.
BESCHLUSS:
Der Lage der beschriebenen Ferngasleitung wird in der Planung der Ausgleichsfläche, Flurstück 261, Gemarkung Schmatzhausen berücksichtigt.
Regierung von Niederbayern, 09.02.2021
Die Gemeinde Hohenthann beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt
Nr. 21, um eine bestehende Hofstelle sowie angrenzende Flächen als Dorfgebiet und eine weitere Fläche als Gewerbegebiet darzustellen.
Die Planung grenzt an einer schmalen Stelle im Nordosten unmittelbar an die bestehende
Wohnbebauung des Ortsteils Schmatzhausen an (Bebauungsplan „Am Marktweg II“) und bezieht eine weiterhin genutzte Hofstelle mit nicht unerheblichem Baubestand mit ein. Insofern
entspricht die Planung noch den Erfordernissen der Raumordnung (v.a. LEP 3.3 Z, Anbindegebot).
Hinweise aus städtebaulicher Sicht:
Für die bestehende Wohnbebauung am südwestlichen Rand von Schmatzhausen ist im Flächennutzungsplan, trotz der rechtsverbindlichen Bauleitplanung keine Wohnnutzung, sondern eine landwirtschaftliche Fläche dargestellt (v.a. Bebauungsplan „Am Marktweg II“). Dies ist im Zuge des Verfahrens nachrichtlich zu berichtigen.
Das Deckblatt Nr. 21 sieht im südlichen Bereich eine gewerbliche Nutzung (§ 8 BauNVO) und im nördlichen Bereich ein Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) vor. Die Voraussetzungen für die Gebietskategorie „Dorfgebiet“ sind nach der aktuellen Nutzungszusammensetzung allerdings nicht erfüllt.
Ein Dorfgebiet zeichnet sich durch eine heterogene Nutzungsstruktur aus, die neben land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch Wohnnutzungen beinhaltet. Sofern die bestehenden Wohngebäude, südlich der Hopfenstraße, in die Planung miteinbezogen werden, wäre eine Kategorisierung als Dorfgebiet möglich.
Um die siedlungsstrukturelle Anbindung nachhaltig zu gewährleisten und einen abgerundeten Ortsrand auszubilden, sollten neben der Einbeziehung der Wohngrundstücke südlich der Hopfenstraße auch Teilflächen entlang der Landshuter Straße (Fl.-Nr. 79) als Dorfgebiet in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
BESCHLUSS:
Die bestehende Wohnnutzung am südwestlichen Rand von Schmatzhausen wird in der 21. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit aufgenommen und somit nachrichtlich berichtigt und die Anbindung des Planungsgebiets an den bestehenden Ort wird gestärkt.
Die Gemeinde beabsichtigt im Dorfgebiet auf Fl.Nr. 81 soziale Zwecke zu verfolgen. Aufgrund der vielfältigen Nutzung wird die Gebietskategorie „Dorfgebiet“ gem. § 5 BauNVO beibehalten.
Regionaler Planungsverband Landshut, 09.02.2021
Keine Einwände
Stadt Rottenburg a.d.Laaber, 13.01.2021
Keine Einwände
Deutsche Telekom Technik GmbH, 11.01.2021
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, alle Beteiligten darauf hinzuweisen, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Im Geltungsbereich befindet sich außerdem eine momentan nicht in Betrieb befindliche Telekommunikationslinie der Telekom (gelb gekennzeichnet). Im Falle einer notwendigen Kabelumlegung bitten wir Sie, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig (ca. 4 Monate) vor Baubeginn mit unserem Team „Betrieb“ (E-Mail: PTI21_BTR@telekom.de) abzustimmen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume, unterirdische
Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,
Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,
dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der
Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
BESCHLUSS:
Die beschriebenen Telekommunikationskabel werden als Hinweis mit aufgenommen.