Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Nord“ in Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) | Sitzung des Gemeinderates | 29.06.2021 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungs – u. Grünordnungsplan “GE Nord“ in Hohenthann
Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:
- Keine Stellungnahmen, Anregungen oder Einwände
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt haben aber keine Stellungnahme abgegeben:
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Landratsamt Landshut - Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Landshut - Untere Bauaufsichtsbehörde
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Telekom AG
- Markt Ergolding
- Gemeinde Neufahrn
- VG Furth - Gemeinde Weihmichl
- Bayerischer Bauernverband - Geschäftsstelle Landshut
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:
Keine Einwände hatten:
- Staatl. Bauamt Landshut
- Landratsamt Landshut - Bauleitplanung
- Landratsamt Landshut - Untere Immissionsschutzbehörde
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- VG Furth - Gemeinde Weihmichl
- Markt Essenbach
- Markt Ergoldsbach
die Gemeinde Hohenthann beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „GE Nord“ mit Deckblatt Nr. 2. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes „GE West“ überschneidet sich mit dem Geltungsbereich des „GE Nord“. Deshalb sollen zwei Teilbereiche des Bebauungsplanes mit diesem Deckblatt Nr. 2 aufgehoben werden. Die Flächen werden anschließend in den neuen Bebauungsplan aufgenommen.
Erfordernisse der Raumordnung stehen dieser Änderung auch weiterhin nicht entgegen.
die Gemeinde Hohenthann beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „GE Nord“ mit Deckblatt Nr. 2. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes „GE West“ überschneidet sich mit dem Geltungsbereich des „GE Nord“. Deshalb sollen zwei Teilbereiche des Bebauungsplanes mit diesem Deckblatt Nr. 2 aufgehoben werden. Die Flächen werden anschließend in den neuen Bebauungsplan aufgenommen.
Von Seiten des Regionalen Planungsverbandes Landshut bestehen weiterhin keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Mit dem schreiben vom 19.02.2021 haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben, welche weiterhin Ihre Gültigkeit behält.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter https://meine-planauskunft.de/LineRegister/extClient?theme=bag.
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Wir sind damit einverstanden; Anregungen und Einwände haben wir nicht.
Gerne können sie davon absehen, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0