Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Nord“ in Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungs – u. Grünordnungsplan “GE Nord“ in Hohenthann

hier:         Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
               

1.        Zum Deckblatt Nr. 2 des Bebauungs – und Grünordnungsplan “GE Nord“ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wurde Gelegenheit gegeben, die Planung vom 05.05.2021 bis 07.06.2021 in der Geschäftsstelle der Gemeinde Hohenthann einzusehen. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 27.04.2021 hingewiesen. 

Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:

- Keine Stellungnahmen, Anregungen oder Einwände

2.        Im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 04.05.2021 an dem Verfahren beteiligt. Die Fachstellen erhielten einen Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.04.2021 mit der Bitte um Stellungnahme bis 07.06.2021

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt haben aber keine Stellungnahme abgegeben:
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Landratsamt Landshut - Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Landshut - Untere Bauaufsichtsbehörde
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Telekom AG
- Markt Ergolding
- Gemeinde Neufahrn
- VG Furth - Gemeinde Weihmichl
- Bayerischer Bauernverband - Geschäftsstelle Landshut

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:

Keine Einwände hatten:
- Staatl. Bauamt Landshut
- Landratsamt Landshut - Bauleitplanung
- Landratsamt Landshut - Untere Immissionsschutzbehörde
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- VG Furth - Gemeinde Weihmichl
- Markt Essenbach
- Markt Ergoldsbach

2.1        Die Regierung von Niederbayern – Herr Steinbach – teilte mit Schreiben vom 19.05.2021 wie folgt mit:
die Gemeinde Hohenthann beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „GE Nord“ mit Deckblatt Nr. 2. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes „GE West“ überschneidet sich mit dem Geltungsbereich des „GE Nord“. Deshalb sollen zwei Teilbereiche des Bebauungsplanes mit diesem Deckblatt Nr. 2 aufgehoben werden. Die Flächen werden anschließend in den neuen Bebauungsplan aufgenommen.

Erfordernisse der Raumordnung stehen dieser Änderung auch weiterhin nicht entgegen.

2.2        Der Regionale Planungsverband Landshut – Herr Dreier - teilte mit Schreiben vom 19.05.2021 mit:
die Gemeinde Hohenthann beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „GE Nord“ mit Deckblatt Nr. 2. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes „GE West“ überschneidet sich mit dem Geltungsbereich des „GE Nord“. Deshalb sollen zwei Teilbereiche des Bebauungsplanes mit diesem Deckblatt Nr. 2 aufgehoben werden. Die Flächen werden anschließend in den neuen Bebauungsplan aufgenommen.
Von Seiten des Regionalen Planungsverbandes Landshut bestehen weiterhin keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung.

2.4        Die Bayernwerk Netz AG, Altdorf – Herr Wagensoner - hat mit Schreiben vom 11.05.2021 folgende Stellungnahme abgegeben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Mit dem schreiben vom 19.02.2021 haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben, welche weiterhin Ihre Gültigkeit behält. 
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter https://meine-planauskunft.de/LineRegister/extClient?theme=bag.
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. 
Beschluss: Vom Schreiben der Bayerwerk AG – vom 11.05.2021 wurde Kenntnis genommen

2.5        Die Stadt Rottenburg teilt mit Email vom 05.05.2021 mit, 
Wir sind damit einverstanden; Anregungen und Einwände haben wir nicht. 
Gerne können sie davon absehen, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2021 07:36 Uhr