Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Gambach“ in Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (fühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) | Sitzung des Gemeinderates | 29.06.2021 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs – u. Grünordnungsplan “Am Gambach“ in Hohenthann
Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:
- Keine Stellungnahmen, Anregungen oder Einwände
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt haben aber keine Stellungnahme abgegeben:
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Regierung von Niederbayern
- Landratsamt Landshut - Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Landshut - Untere Bauaufsichtsbehörde
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bayernwerk AG
- Deutsche Telekom AG
- Stadt Rottenburg
- Markt Pfeffenhausen
- Markt Essenbach
- Gemeinde Neufahrn
- Markt Ergoldsbach
- Markt Ergolding
- VG Furth - Gemeinde Weihmichl
- Bayerischer Bauernverband - Geschäftsstelle Landshut
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:
Keine Einwände hatten:
- Landratsamt Landshut - Bauleitplanung
- Landratsamt Landshut - Untere Immissionsschutzbehörde
die Gemeinde Hohenthann beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „Am Gambach“ mit Deckblatt Nr. 1.
Von Seiten des Regionalen Planungsverbandes Landshut bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0