Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Gambach“ in Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (fühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs – u. Grünordnungsplan “Am Gambach“ in Hohenthann

hier:         Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)

1.        Zum Deckblatt Nr. 1 des Bebauungs – und Grünordnungsplan “Am Gambach“ wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wurde Gelegenheit gegeben, die Planung vom 17.05.2021 bis 16.06.2021 in der Geschäftsstelle der Gemeinde Hohenthann einzusehen. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 07.05.2021 hingewiesen. 

Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:

- Keine Stellungnahmen, Anregungen oder Einwände

2.        Im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 12.05.2021 an dem Verfahren beteiligt. Die Fachstellen erhielten einen Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.05.2021 mit der Bitte um Stellungnahme bis 16.06.2021

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt haben aber keine Stellungnahme abgegeben:
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Regierung von Niederbayern
- Landratsamt Landshut - Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Landshut - Untere Bauaufsichtsbehörde
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bayernwerk AG
- Deutsche Telekom AG
- Stadt Rottenburg
- Markt Pfeffenhausen
- Markt Essenbach
- Gemeinde Neufahrn
- Markt Ergoldsbach
- Markt Ergolding
- VG Furth - Gemeinde Weihmichl
- Bayerischer Bauernverband - Geschäftsstelle Landshut

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:

Keine Einwände hatten:
- Landratsamt Landshut - Bauleitplanung
- Landratsamt Landshut - Untere Immissionsschutzbehörde

2.1        Der Regionale Planungsverband Landshut – Herr Dreier - teilte mit Schreiben vom 16.06.2021 mit:
die Gemeinde Hohenthann beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „Am Gambach“ mit Deckblatt Nr. 1.
Von Seiten des Regionalen Planungsverbandes Landshut bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2021 07:36 Uhr