Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 16.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Pfeffenhausen
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „SO Freiflächen-Photovoltaikanlage Burghart“ und Änderung des Flächennutzungsplanes Pfeffenhausen mit Deckblatt Nr. 34 „SO Freiflächen-Photovoltaikanlage Burghart“ (erste Auslegung)
Anlass für Bebauungsplan ist die Absicht des Marktes Pfeffenhausen ein sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach § 11 BauNVO auszuweisen, mit der Zweckbestimmung "Gebiet für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien, dienen, hier Photovoltaik". Für diese Flächen ist auch ein Trinkwasserschutzgebiet seitens des Wasserzweckverbands Rottenburger Gruppe geplant, wobei die Feststellung frühestens in ca. 7 Jahren zu erwarten ist. Der Brunnen als Zentrum des geplanten Wasserschutzgebiets und die Wasseraufbereitungsanlage wurden jedoch bereits errichtet. Der mögliche Bauraum ist der Wasserschutzzone IIIA zuzuordnen. Der Wasserzweckverband als Eigentümer befürwortet die Errichtung der PV-Anlage, als geplanter Betreiber ist die Bürgerenergie Essenbach zu nennen.
Die Gesamtfläche beträgt ca. 153.084 m².

  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Oberes Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 33 (erste Auslegung)
Geplant wird an Stelle des bestehenden Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten nun ein Mehrfamilienhaus mit maximal 4 Wohneinheiten und maximal 2 Vollgeschossen.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 827 m².

  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Oberes Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 32 (Sternstraße) (erste Auslegung)
Geplant werden an Stelle des in Deckblatt 19 geplanten Wohngebäudes mit 1 Wohneinheit nun zwei Wohngebäude mit jeweils einer Wohneinheit und maximal 2 Vollgeschossen in der Bauform Erdgeschoß, Obergeschoss und Dachgeschoß (kein Vollgeschoss).
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 1.745 m².

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Datenstand vom 14.07.2021 07:36 Uhr