Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich - Altheim" der Firma Tennet TSO GmbH, Bayreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die 220-kV-Leitung Raitersaich – Altheim ist eine 160 km lange Bestandstrasse und versorgt bereits seit den 1940er Jahren die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz, Oberbayern und Niederbayern mit Strom. Aufgrund des erfolgreichen Ausbaus der erneuerbaren Energien und der geplanten Abschaltung der Kernkraftwerke bis ins Jahr 2022 wird die Versorgungs- und Transitfunktion der Leitung in den nächsten zehn Jahren deutlich zunehmen. 
Im Rahmen der Untersuchungen zum Netzentwicklungsplan wurde die Leitung Raitersaich – Altheim als Engpaß im Übertragungsnetzgebiet der TenneT erkannt und erstmals 2012 in den Netzentwicklungsplan aufgenommen. Die TenneT TSO GmbH plant deshalb zur Netzverstärkung die vorhandene 220-kV-Leitung Raitersaich – Altheim, die sogenannte „Juraleitung“, durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Die Übertragungskapazität soll durch die Erhöhung der technisch maximal möglichen Stromstärke auf 4.000 A heraufgesetzt werden. Da die bestehende 220-kV-Leitung während der Bauphase in Betrieb bleiben muss, kann die geplante 380-kV-Leitung nicht in gleicher Trasse errichtet werden. Der Ersatzneubau der Stromleitung ist soweit möglich parallel zur bestehenden Trasse geplant. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme wird die alte 220-kV-Leitung vollständig zurückgebaut.
Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist ein Korridor mit 100m Breite.
Der Raumordnungskorridor verläuft im Bereich Rottenburg a. d. Laaber westlich der Bestandsleitung nach Süden. Südlich Pfifferling erfolgt der Schwenk nach Osten, das Tal der kleinen Laaber wird südlich Andermannsdorf gequert. Vor Oberergoldsbach schwenkt der Korridor nach Süden, verläuft zwischen Unkofen und Oberergoldsbach Richtung Süden und trifft dann auf die 110-kV-Leitungen der Deutschen Bahn und des Bayernwerkes. Der Raumordnungskorridor verläuft parallel zu den beiden vorgenannten Leitungen bis südöstlich von Mirskofen, schwenkt nach Osten und verläuft in der Ebene zwischen Mirskofen, Altheim und Essenbach. Nach dem letzten Schwenk nach Süden erreicht der Korridor zwischen dem Industriegebiet Altheim und Ohu das Umspannwerk Altheim.
Im Untersuchungsraum für die raumordnerischen Belange der Energieversorgung befindet sich westlich von Oberergoldsbach ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen. Im Untersuchungsraum für die raumordnerischen Belange der Wasserwirtschaft befinden sich drei Vorranggebiete für Wasserversorgung im Bereich der Großen Laber bei Oberaichgarten, bei Kirchberg sowie zwischen Mirskofen und Altheim. Entlang der Fließgewässer von Großer Laber, Kleiner Laber, Goldbach, Sendelbach und Feldbach sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Im Untersuchungsraum für die raumordnerischen Belange der Rohstoffgewinnung befinden sich einige bestehende Abbaugebiete für Bodenschätze, u.a. im Waldgebiet östlich von Abensberg sowie bei Mantelkirchen, Schmidhof, Gambachreuth und Mantel. Darüber hinaus liegen drei Vorranggebiete für Kiesabbau bei Obereulenbach, Schaltdorf und Rottenburg a.d. Laaber im Untersuchungsraum sowie drei Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze im Waldgebiet östlich von Abensberg, bei Pfifferling und Untergambach.

Zwischenzeitlich sind sieben Stellungnahmen von Bürgern hierzu eingegangen, die zusammen mit der Stellungnahme der Gemeinde Hohenthann entsprechend an die Regierung von Niederbayern weitergeleitet werden.
Die Verwaltung hat nun eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet:

Siedlungswesen
Die geplante Trasse führt von Gambachreuth bis Unterhaid parallel zur Bestandstrasse. Da diese jedoch nicht auf die Bestandstrasse, sondern daneben verlaufen muss, reduzieren sich die Abstände zu Kirchberg und Unterhaid, anstatt diese zu erhöhen. Der Abstand von der geplanten Leitung zu Kirchberg beträgt durch den 100 m-Korridor der Trasse etwa 400 m vom letzten Wohnhaus. In Unterhaid reduziert sich der Abstand auf etwa 180 m. Dieser Umstand wird allerdings im Raumordnungsverfahren so nicht dargestellt und damit auch nicht bewertet.
Dies führt zu weiteren Einschränkungen der Wohnnutzung, insbesondere dem Schutzgut „Mensch“. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger steht an oberster Stelle und ist besonders schützenswert. Der Raumwiderstand ist hoch zu bewerten, daher ist auch Unterhaid entsprechend zu berücksichtigen.
Im Bereich der Ortschaften Unkofen und Oberergoldsbach muss eine Erdverkabelung vorgesehen werden. Mit einer Freileitung wird eine mögliche Erweiterung der Ortschaften in diesem Bereich verhindert und dadurch das Schutzgut „Mensch“ das an oberster Stelle zu stehen hat, besonders beeinträchtigt. Außerdem weicht der Trassenführungsgrundsatz „in geradlinigem Verlauf zur Bestandstrasse“ in diesem Bereich erheblich ab.  
Nördlich von Gambachreuth (Wohnnutzung im Außenbereich – C4_03) wird der vorgeschriebene Abstand von 200 m mit nun 180 m nicht eingehalten. Da die Trasse jedoch parallel zur Bestandsleitung weiter nördlich errichtet wird, verbessert sich in diesem Bereich der bestehende Abstand.

Natur und Landschaft
Nordwestlich Untergambach befindet sich ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet (Bach- und Flusstäler sowie Hügellandgebiete mit hohem Anteil schutzwürdiger Lebensräume im Donau-Isar-Hügelland – C4_03), das mit 200 m innerhalb des vorgeschriebenen Abstands von mind. 400 m gequert wird. Gleiches gilt südwestlich Oberergoldsbach (C5_01), welches mit 150 m gequert wird. Nordwestlich Untergambach ist zudem ein regionaler Grünzug (Tal der Kleinen Laber nördlich Schmatzhausen – C4_03).
Laut Tennet entstehen durch die Nähe zur Bestandsleitung und der gewissen visuellen Vorbelastung durch die nun größeren Masthöhen keine raumbedeutsamen Veränderungen. Lediglich bei Oberergoldsbach handelt es sich um eine Neutrassierung.
Trotz der Unvermeidbarkeit von Querungen liegen nach Ansicht der Gemeinde Hohenthann dennoch visuelle Belastungen vor. Die Maststandorte werden verändert und die Mastenhöhen vergrößern sich enorm. Querungen und Überspannungen sind daher auf ein Minimum zu reduzieren und den örtlichen Verhältnissen entsprechend anzupassen.

Land- und Forstwirtschaft
Nördlich Schmidhof/südlich Kirchberg (C4_03) werden die landwirtschaftlichen Flächen mit 3.990 m gequert, südwestlich Oberergoldsbach (C5_01) ist eine Länge von 1.470 m betroffen. Auch Waldflächen sind mit 1.110 m nördlich Schmidhof/Gambachreuth/Mantel (C4_03) und mit 10 m südlich Oberergoldsbach (C5_01) betroffen.
Viele Landwirte sind bereits durch Masten der Bestandsleitung betroffen und eingeschränkt. Weitere Einschränkungen durch neue Masten sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und mit den betroffenen Anliegern abzustimmen. Insbesondere eine Erdverkabelung ist in diesen Bereichen anzustreben.
Das Waldgebiet bei Mantel wird durch die neue Leitung ebenfalls gequert. Da es sich hier jedoch nicht um ein Vorbehaltsgebiet handelt, wird dieses nicht entsprechend berücksichtigt. Dennoch sind auch diese Flächen wertvoll und erhaltenswert. Insbesondere da ein Teil dieser Fläche zudem in das Vorranggebiet Wasserversorgung fällt.

Wasserwirtschaft
Die Abstände zu entsprechenden Bereichen sollen mindestens 400 m betragen. Dieser Radius wird südlich Kirchberg (C4_03) bei einem Vorranggebiet für Wasserversorgung Grundwassererkundung Ergoldsbach mit 1.290 m gequert. Hier sind 3 Maststandorte erforderlich.
Entlang der kleinen Laber (südlich Laber – C4_03) und des Goldbaches (südwestlich Oberergoldsbach – C5_01) sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, die gequert werden. Eine Überspannung ist hier laut Tennet möglich.
Die Wasserversorgung ist ein wichtiges und besonders schützenswertes Gut, sodass deren Querung unbedingt verhindert werden muss.

Rohstoffgewinnung
Südlich Kirchberg (C4_03) liegt ein Abbaugebiet Kies. Der Mindestabstand von 400 m wird auf eine Länge von 30 m nicht eingehalten. Aufgrund der geringen Querung ist eine Überspannung des Gebietes vorgesehen.
Durch die nachfolgend beschriebene Trassenalternative kann diese Querung allerdings vermieden werden, um Erschwernisse beim Kiesabbau verhindern zu können. Bei der Rohstoffgewinnung ist der Raumwiderstand hoch zu bewerten. Daher ist auch eine Überspannung möglichst zu vermeiden.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Südwestlich von Oberergoldsbach (C5_01) befindet sich ein raumbedeutsames gesetzlich geschütztes Biotop, nämlich Feldgehölz, Hecken und Hochstaudenfluren. Dieses wird mit 10 m gequert. Diesem Umstand wird nicht zugestimmt. Die Trasse hat das Biotop zur Erhaltung der entsprechenden Flächen großräumig zu umgehen.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Die Bestandsbeschreibung des Ausgangzustands der Kultur- und Sachgüter berücksichtigt einen definierten Untersuchungsraum von 3.000 m beidseits der Raumordnungstrasse für landschaftsprägende Denkmäler und einen Untersuchungsraum von 400 m beidseits der Raumordnungstrasse für Boden- und Baudenkmäler.
Entlang der Trasse und innerhalb dieses Untersuchungsraums liegen folgende Denkmäler:
Landschaftsprägende Denkmäler: Wallfahrtskirche Heiligenbrunn, Schloss Kirchberg
Baudenkmäler: Hofkapelle Mantel, Bauernhaus Schmidhof, Stadel in Buch
Südlich Kirchberg (C4_03) werden die Schutzflächen der Wallfahrtskirche Heiligenbrunn und dem Schloss Kirchberg mit 6.560 m Länge gequert. Auch westlich Oberergoldsbach (C5_01) wird der Umgebungsbereich Schloss Kirchberg mit 1.350 m Länge gequert. 
Durch die parallel zur Bestandsleitung errichteten Juraleitung, verkürzt sich der Abstand zum Schloss Kirchberg weiter auf bis 650 m. Diesem Umstand wird nicht zugestimmt. Kulturelle Güter sind besonders schützenswert, auch visuell. Um die Denkmäler auch künftig weiter schützen zu können, ist die Verlegung der Trasse unbedingt anzustreben.

Mobilfunk
Auf Fl.Nr. 2783, Gemarkung Oberergoldsbach und Fl.Nr. 1215, Gemarkung Andermannsdorf wurden zwischenzeitlich Mobilfunkmasten errichtet, die in dem vorliegenden Raumordnungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Vorschlag zur Alternativtrasse:
Um die Abstände zur Wohnbebauung (Kirchberg und Unterhaid) und somit auch zum Kulturgut Schloss Kirchberg (= Burg) zu vergrößern, sollte die Trasse nach Gambachreuth und vor Mantel Richtung Unkofen verlaufen. Es werden bereits vermehrt landschaftliche Vorbehaltsgebiete (hier Forstfläche) durchquert. Durch eine Erdverkabelung mittels gesteuerter Horizontalbohrung (Spülbohrung) werden besondere Bereiche wie Habitate oder Waldflächen geschützt.
Weiter kann auch die Kiesabbaufläche bei Mantel (C4_03) mit der alternativen Trasse umgangen und geschützt werden. Das Vorranggebiet Windkraft wird nur leicht gestreift. Die Vorrangfläche Wind bleibt jedoch zum Großteil erhalten. Anbei erhalten Sie einen Antrag der Gemeinde, das „Vorranggebiet Wind“ in Bereich Oberergoldsbach aus dem Regionalplan aufzuheben. 

Diese Alternativleitung ist aufgrund der um 1.000 m kürzeren Leitungslänge kostensparender. Zudem sind weniger Mastenstandorte erforderlich.
Der Trassenführungsgrundsatz ist ein geradliniger Verlauf sowie eine Bündelung mit anderen Infrastrukturen. Zusammen mit der Bündelung der 110-kV-Leitung und der 380-kV-Leitung, welche auch ohne Antrag der Energieversorger durchzuführen ist, können mit der vorgeschlagenen Variante beide Grundsätze umgesetzt werden.

Generell sehen wir in der Erdverkabelung eine raumverträgliche Alternative zu den Freileitungen und fordern die Leitung als Erdkabel zu verlegen. Dabei ist die geschlossene Bauweise z. B. bei Kreuzungen im Bereich von Waldflächen zu bevorzugen und vorhandene Feldwege bei der detaillierten Trassenplanung zu nutzen. 

Als technische Bauweise fordern wir, dass auch das flächenschonende Pflugverfahren in die Prüfung als technische Bauweise mit aufgenommen wird.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass das Vorranggebiet „Wind“ im Bereich Oberergoldsbach auf Antrag der Gemeinde Hohenthann aus dem Regionalplan herausgenommen werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt folgende Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich – Altheim“ der Firma Tennet TSO GmbH, Bayreuth einzureichen:

Generell sehen wir in der Erdverkabelung eine raumverträgliche Alternative zu den Freileitungen und fordern die Leitung im gesamten Gemeindegebiet Hohenthann als Erdkabel zu verlegen. Dabei ist die geschlossene Bauweise z. B. bei Kreuzungen im Bereich von Waldflächen zu bevorzugen und vorhandene Feldwege bei der detaillierten Trassenplanung zu nutzen. Als technische Bauweise fordern wir, dass auch das flächenschonende Pflugverfahren in die Prüfung als technische Bauweise mit aufgenommen wird.

Siedlungswesen
Die geplante Trasse führt von Gambachreuth bis Unterhaid parallel zur Bestandstrasse. Da diese jedoch nicht auf die Bestandstrasse, sondern daneben verlaufen muss, reduzieren sich die Abstände zu Kirchberg und Unterhaid, anstatt diese zu erhöhen. Der Abstand von der geplanten Leitung zu Kirchberg beträgt durch den 100 m-Korridor der Trasse etwa 400 m vom letzten Wohnhaus. In Unterhaid reduziert sich der Abstand auf etwa 180 m. Dieser Umstand wird allerdings im Raumordnungsverfahren so nicht dargestellt und damit auch nicht bewertet.
Dies führt zu weiteren Einschränkungen der Wohnnutzung, insbesondere dem Schutzgut „Mensch“. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger steht an oberster Stelle und ist besonders schützenswert. Der Raumwiderstand ist hoch zu bewerten, daher ist auch Unterhaid entsprechend zu berücksichtigen.
Im Bereich der Ortschaften Unkofen und Oberergoldsbach muss eine Erdverkabelung vorgesehen werden. Mit einer Freileitung wird eine mögliche Erweiterung der Ortschaften in diesem Bereich verhindert und dadurch das Schutzgut „Mensch“, das an oberster Stelle zu stehen hat, besonders beeinträchtigt. Außerdem weicht der Trassenführungsgrundsatz „in geradlinigem Verlauf zur Bestandstrasse“ in diesem Bereich erheblich ab.
Nördlich von Gambachreuth (Wohnnutzung im Außenbereich – C4_03) wird der vorgeschriebene Abstand von 200 m mit nun 180 m nicht eingehalten. Da die Trasse jedoch parallel zur Bestandsleitung weiter nördlich errichtet wird, verbessert sich in diesem Bereich der bestehende Abstand.

Natur und Landschaft
Nordwestlich Untergambach befindet sich ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet (Bach- und Flusstäler sowie Hügellandgebiete mit hohem Anteil schutzwürdiger Lebensräume im Donau-Isar-Hügelland – C4_03), das mit 200 m innerhalb des vorgeschriebenen Abstands von mind. 400 m gequert wird. Gleiches gilt südwestlich Oberergoldsbach (C5_01), welches mit 150 m gequert wird. Nordwestlich Untergambach ist zudem ein regionaler Grünzug (Tal der Kleinen Laber nördlich Schmatzhausen – C4_03).
Laut Tennet entstehen durch die Nähe zur Bestandsleitung und der gewissen visuellen Vorbelastung durch die nun größeren Masthöhen keine raumbedeutsamen Veränderungen. Lediglich bei Oberergoldsbach handelt es sich um eine Neutrassierung.
Trotz der Unvermeidbarkeit von Querungen liegen nach Ansicht der Gemeinde Hohenthann dennoch visuelle Belastungen vor. Die Maststandorte werden verändert und die Mastenhöhen vergrößern sich enorm, sollte keine Erdverkabelung durchgeführt werden. Querungen und Überspannungen sind daher auf ein Minimum zu reduzieren und den örtlichen Verhältnissen entsprechend anzupassen.

Land- und Forstwirtschaft
Nördlich Schmidhof/südlich Kirchberg (C4_03) werden die landwirtschaftlichen Flächen mit 3.990 m gequert, südwestlich Oberergoldsbach (C5_01) ist eine Länge von 1.470 m betroffen. Auch Waldflächen sind mit 1.110 m nördlich Schmidhof/Gambachreuth/Mantel (C4_03) und mit 10 m südlich Oberergoldsbach (C5_01) betroffen.
Viele Landwirte sind bereits durch Masten der Bestandsleitung betroffen und eingeschränkt. Weitere Einschränkungen durch neue Masten sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und mit den betroffenen Anliegern abzustimmen. Eine Erdverkabelung ist insbesondere in diesen Bereichen anzustreben.
Das Waldgebiet bei Mantel wird durch die neue Leitung ebenfalls gequert. Da es sich hier jedoch nicht um ein Vorbehaltsgebiet handelt, wird dieses nicht entsprechend berücksichtigt. Dennoch sind auch diese Flächen wertvoll und erhaltenswert. Insbesondere da ein Teil dieser Fläche zudem in das Vorranggebiet Wasserversorgung fällt.

Wasserwirtschaft
Die Abstände zu entsprechenden Bereichen sollen mindestens 400 m betragen. Dieser Radius wird südlich Kirchberg (C4_03) bei einem Vorranggebiet für Wasserversorgung Grundwassererkundung Ergoldsbach mit 1.290 m gequert. Hier sind 3 Maststandorte erforderlich.
Entlang der kleinen Laber (südlich Laber – C4_03) und des Goldbaches (südwestlich Oberergoldsbach – C5_01) sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, die gequert werden. Eine Überspannung ist hier laut Tennet möglich.
Die Wasserversorgung ist ein wichtiges und besonders schützenswertes Gut, sodass deren Querung unbedingt verhindert werden muss.

Rohstoffgewinnung
Südlich Kirchberg (C4_03) liegt ein Abbaugebiet Kies. Der Mindestabstand von 400 m wird auf eine Länge von 30 m nicht eingehalten. Aufgrund der geringen Querung ist eine Überspannung des Gebietes vorgesehen.
Durch die nachfolgend beschriebene Trassenalternative kann diese Querung allerdings vermieden werden, um Erschwernisse beim Kiesabbau verhindern zu können. Bei der Rohstoffgewinnung ist der Raumwiderstand hoch zu bewerten. Daher ist auch eine Überspannung möglichst zu vermeiden.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Südwestlich von Oberergoldsbach (C5_01) befindet sich ein raumbedeutsames gesetzlich geschütztes Biotop, nämlich Feldgehölz, Hecken und Hochstaudenfluren. Dieses wird mit 10 m gequert. Diesem Umstand wird nicht zugestimmt. Die Trasse hat das Biotop zur Erhaltung der entsprechenden Flächen großräumig zu umgehen.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Die Bestandsbeschreibung des Ausgangzustands der Kultur- und Sachgüter berücksichtigt einen definierten Untersuchungsraum von 3.000 m beidseits der Raumordnungstrasse für landschaftsprägende Denkmäler und einen Untersuchungsraum von 400 m beidseits der Raumordnungstrasse für Boden- und Baudenkmäler.
Entlang der Trasse und innerhalb dieses Untersuchungsraums liegen folgende Denkmäler:
Landschaftsprägende Denkmäler: Wallfahrtskirche Heiligenbrunn, Schloss Kirchberg
Baudenkmäler: Hofkapelle Mantel, Bauernhaus Schmidhof, Stadel in Buch
Südlich Kirchberg (C4_03) werden die Schutzflächen der Wallfahrtskirche Heiligenbrunn und dem Schloss Kirchberg mit 6.560 m Länge gequert. Auch westlich Oberergoldsbach (C5_01) wird der Umgebungsbereich Schloss Kirchberg mit 1.350 m Länge gequert. 
Durch die parallel zur Bestandsleitung errichteten Juraleitung, verkürzt sich der Abstand zum Schloss Kirchberg weiter auf bis 650 m. Diesem Umstand wird nicht zugestimmt. Kulturelle Güter sind besonders schützenswert, auch visuell. Um die Denkmäler auch künftig weiter schützen zu können, ist die Verlegung der Trasse unbedingt anzustreben.

Mobilfunk
Auf Fl.Nr. 2783, Gemarkung Oberergoldsbach und Fl.Nr. 1215, Gemarkung Andermannsdorf wurden zwischenzeitlich Mobilfunkmasten errichtet, die in dem vorliegenden Raumordnungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Vorschlag zur Alternativtrasse:
Um die Abstände zur Wohnbebauung (Kirchberg und Unterhaid) und somit auch zum Kulturgut Schloss Kirchberg (= Burg) zu vergrößern, sollte die Trasse nach Gambachreuth und vor Mantel Richtung Unkofen verlaufen. Es werden bereits vermehrt landschaftliche Vorbehaltsgebiete (hier Forstfläche) durchquert. Durch eine Erdverkabelung mittels gesteuerter Horizontalbohrung (Spülbohrung) werden besondere Bereiche wie Habitate oder Waldflächen geschützt.
Weiter kann auch die Kiesabbaufläche bei Mantel (C4_03) mit der alternativen Trasse umgangen und geschützt werden. Das Vorranggebiet Windkraft wird nur leicht gestreift. Die Vorrangfläche Wind bleibt jedoch zum Großteil erhalten. 

Diese Alternativleitung ist aufgrund der um 1.000 m kürzeren Leitungslänge kostensparender. Zudem sind weniger Mastenstandorte erforderlich, sollte keine Erdverkabelung durchgeführt werden.
Der Trassenführungsgrundsatz ist ein geradliniger Verlauf sowie eine Bündelung mit anderen Infrastrukturen. Zusammen mit der Bündelung der 110-kV-Leitung und der 380-kV-Leitung, welche auch ohne Antrag der Energieversorger durchzuführen ist, können mit der vorgeschlagenen Variante beide Grundsätze umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.08.2021 08:06 Uhr