Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Der ursprüngliche Bauantrag wurde vom Landratsamt Landshut am 26.10.2018 genehmigt. Dieser wurde mit einem genehmigten Tekturantrag zum Bauantrag am 24.01.2020 geändert.
Nun erfolgt ein neuer Bauantrag, da das Haus grundlegend anders gebaut werden soll (unter anderem bekiestes Flachdach) und somit kein Tekturantrag mehr möglich ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Die Zufahrt sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen sind dinglich zu sichern. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5
Datenstand vom 22.09.2021 08:09 Uhr